Navigieren im Kanton Schwyz

Innerkantonaler Finanzausgleich auf Vorjahresniveau

Unverändert hohe Beiträge der Gebergemeinden

(FD/i) Im Jahr 2021 werden die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke mit insgesamt 77 Mio. Franken unterstützt. 52 Mio. Franken zahlen die finanzstarken Gemeinden und Bezirke, 25 Mio. Franken richtet der Kanton in Form des Normaufwandausgleichs aus. Zusätzliche 11 Mio. Franken erhalten die Gemeinden und Bezirke aus der Grundstückgewinnsteuer. Insgesamt bleiben die Ausgleichszahlungen gegenüber dem laufenden Jahr auf hohem Niveau unverändert.

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich für das Jahr 2021 festgelegt. Dieser beinhaltet einerseits den Steuerkraftausgleich zwischen den Gemeinden und Bezirken sowie andererseits den Normaufwandausgleich des Kantons an die strukturschwachen Gemeinden.

Stabiler Steuerkraftausgleich für 23 Gemeinden
Im Rahmen des Steuerkraftausgleichs unterstützen die fünf finanzstarken Gemeinden Freienbach, Wollerau, Feusisberg, Lachen und Altendorf 23 finanzschwache Gemeinden mit insgesamt 43 Mio. Franken. Gegenüber 2020 bleibt damit die Ausgleichssumme unverändert. Der Bezirk Höfe richtet an zwei finanzschwächere Bezirke wiederum rund 9 Mio. Franken aus. Ergänzt wird die Ausgleichssumme im Steuerkraftausgleich durch den Anteil der Bezirke und Gemeinden am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer in der Höhe von 11 Mio. Franken.

Stabiler Normaufwandausgleich für 21 Gemeinden
Im Rahmen des Normaufwandausgleichs leistet der Kanton an diejenigen Gemeinden Zuwendungen, welche überdurchschnittlichen Aufwand in verschiedenen Aufgabengebieten ausweisen. Wie im Vorjahr leistet der Kanton hierfür eine Abgeltung von rund 25 Mio. Franken an die strukturschwächeren Gemeinden. Insgesamt 21 Gemeinden erhalten eine Zusicherung für einen Normaufwandausgleich. In neun Gemeinden ist der angerechnete Normertrag höher als der Normaufwand, weshalb kein Anspruch auf Normaufwandausgleich entsteht.

Wirksamer Finanzausgleich
Mit den vom Regierungsrat festgelegten Zusicherungen für das Jahr 2021 wird der Innerkantonale Finanzausgleich weiterhin auf einem stabilen Niveau ausgerichtet, von dem die Empfängergemeinden und Empfängerbezirke massgeblich profitieren. Mit diesen nach wie vor hohen Ausgleichszahlungen bleibt die finanzielle Stabilität der Schwyzer Gemeinwesen gewährleistet. Die soliden Ausgleichszahlungen stärken die Autonomie der Empfängergemeinden und ermöglichen innerkantonal den Abbau der Steuerbelastungsunterschiede sowie die Realisierung einer bedarfsgerechten Versorgung und wirksamen Aufgabenerfüllung.

Finanzdepartement

Dokumentation: Beiträge der Bezirke und Gemeinden


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken