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Freizeitaktivitäten erhöhen den Druck auf die Natur

Rücksichtnahme und Respekt sind von allen Beteiligten gefordert

(UD/i) Der Run auf die Schwyzer Naherholungsgebiete hat in den vergangenen Monaten stark zugenommen. Aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise hat sich der Druck auf den Wald und auf die gesamte Natur deutlich verschärft. Mit der sommerlichen Ferienzeit wird diese Lage anhalten. Rücksichtnahme und Respekt sind von allen Beteiligten gefordert.

Freizeitaktivitäten

Erholung und Erlebnisse in der Freizeit sind ein grundsätzliches Bedürfnis der Bevölkerung. Unbestrittenermassen fördern Freizeitaktivitäten die Gesundheit der Bevölkerung. Die verschiedenen Freizeitaktivitäten sind einem stetigen Wandel unterworfen. Freizeitaktivitäten zu Land, zu Wasser und in der Luft nehmen zu. Sie finden nicht mehr räumlich begrenzt, sondern flächendeckend und bisweilen zeitlich unbegrenzt statt. In den vergangenen Jahren haben namentlich das Wandern, das Biken und das Schneeschuhlaufen massiv an Bedeutung gewonnen.

Im Zuge der Corona-Krise haben die Freizeitnutzungen weiter zugenommen und werden im Laufe des Sommers intensiver, da voraussichtlich ein beträchtlicher Teil der schweizerischen Bevölkerung ihre Sommerferien im Inland verbringen wird. Der Dichtestress verlagert sich von der Siedlung in die Natur. Das Konfliktpotenzial steigt an. Die Erholungssuchenden sind nicht nur Gäste der Natur, sondern auch von Landeigentümern und Bewirtschaftern. Durch die Einhaltung einiger Regeln soll ein respektvolles Miteinander möglichst konfliktfrei erreicht werden. Rücksicht und Respekt gegenüber Menschen, Tieren und Pflanzen sind das Fundament für eine nachhaltige Erholungsnutzung.

Natur und Landschaft unter Druck

Die Naturräume und die Landschaften im Kanton Schwyz stehen zunehmend unter Druck. Natürliche, ungestörte Lebensräume für Tiere und Pflanzen geraten in Bedrängnis. Die verstärkte Nutzung der Natur kann zu einem Verlust an Qualität der vorhandenen Lebensräume führen. Aus diesem Grund ist die Beachtung von Verhaltensregeln und ganz allgemein die Rücksichtnahme und der Respekt gegenüber anderen Nutzern und der Tier- und Pflanzenwelt unabdingbar für ein einvernehmliches Zusammenleben. Daher wurden auch in unserem Kanton sowohl im Wald als auch im Offenland Vorranggebiete für Freizeit und Erholung ausgeschieden. Geeignete Wege für die verschiedenen Freizeitnutzungen sind markiert und dürfen nicht verlassen werden.

Jagdbann- und Naturschutzgebiete

Die Jagdbanngebiete Mythen und Silbern-Jägern-Bödmerenwald sowie Naturschutzgebiete wie beispielweise der Frauenwinkel, die Ibergeregg oder Sägel und Schutt am Lauerzersee sind beliebte Ausflugziele im Kanton Schwyz. Sie sind jedoch in erster Linie Wildtier- und Naturschutzgebiete mit dem Zweck, Tiere und Pflanzen vor Störungen, Tritt- oder anderen Schäden zu schützen sowie ihre Lebensräume zu erhalten. In diesen sensiblen Landschaften müssen sich die Besucher, ob Wanderer, Jogger oder Biker, an die geltenden Vorschriften halten, insbesondere das Weggebot und die Leinenpflicht sind zu befolgen.

Das Umweltdepartement dankt der Bevölkerung für die Einhaltung der folgenden Regeln:

Allgemeine Verhaltensregeln in der Natur

  • Verhalten Sie sich als Gast in der Natur
  • Gehen Sie respektvoll mit Menschen, Tieren und Pflanzen um
  • Bleiben Sie auf dem Weg
  • Schliessen Sie die Weidezäune
  • Lassen Sie keinen Abfall liegen

Verhaltensregeln für Wanderer

  • Lassen Sie Velo- und Mountainbiker passieren, ohne ihre Fahrt unnötigerweise zu behindern

Verhaltensregeln für Velo- und Mountainbiker

  • Gewähren Sie Fussgängern / Wanderern den Vortritt
  • Hinterlassen Sie keine Spuren (z. B. keine Bremsspuren)
  • Tragen Sie Schutzausrüstung (z.B. Helm und Handschuhe)

Regeln in den Jagdbann- und Naturschutzgebieten

  • Hunde sind an der Leine zu führen
  • Verboten sind:
  1. Das Füttern von Wildtieren
  2. Das Zelten und Campieren ausserhalb markierter Rastplätze oder Feuerstellen
  3. Das Abfliegen und Landen von bemannten Luftfahrzeugen
  4. Das Befahren von Strassen sowie die Benützung von Fahrzeugen ausserhalb von Strassen und Wegen
  • Die Durchführung von Veranstaltungen ist nur mit einer kantonalen Bewilligung zulässig
  • Tiere dürfen weder gestört noch vertrieben werden

 

Umweltdepartement


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