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Förderprogramm 2020 zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ausgeschöpft

Im Rahmen des Förderprogramms sind im Kanton Schwyz Beiträge an die Gebäudemo-dernisierung und an den Ersatz von fossilen Heizungen möglich. Das Förderprogramm wird durch einen Sockelbeitrag des Bundes aus Mitteln der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoff finanziert. Dieser Sockelbeitrag betrug im Jahr 2020 circa Franken 1.9 Mio. und ist nun ausgeschöpft.

Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln konnten 230 Gesuche berücksichtigt werden. Die Hälfte der finanziellen Mittel flossen in die energetische Sanierung von Gebäudehüllen, mit den restlichen Geldern wurde der Ersatz von fossilen Heizungen oder Elektroheizungen durch Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien gefördert. Als erneuerbare Heizsysteme gelten Wärmepumpen, thermische Solaranlagen und Holzfeuerung. Zudem können Anschlüsse an Wärmenetze gefördert werden, wenn diese mehrheitlich mit Holz, Umweltwärme oder Abwärme betrieben werden.

Für das Jahr 2021 wird ebenfalls wieder ein Sockelbeitrag des Bundes erwartet. Gesuche können weiterhin eingereicht werden, diese werden mit Mitteln für das Jahr 2021 abgedeckt. Allerdings können erst im neuen Jahr neue Beiträge gesprochen werden. Eigentümer welche noch dieses Jahr Gesuche einreichen, können auf eigenes Risiko hin trotzdem mit der Umsetzung der geplanten Sanierung beginnen. Das Gesuch muss aber zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.

Für indirekte Massnahmen (Beratungen) sind weiterhin finanzielle Mittel vorhanden

Für indirekte Massnahmen wie der Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (GEAK-Plus) und Impulsberatungen «erneuerbar heizen» stehen weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung und können voraussichtlich ohne Verzögerung abgewickelt werden.

Umfassende Informationen zum kantonalen Förderprogramm sind unter

www.energie.sz.ch/förderprogramm zu finden.

 

UMWELTDEPARTEMENT


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