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Schulstart im Kanton Schwyz mit stufenspezifischen Covid19-Schutzkonzepten

Verzicht auf generelle Maskenpflicht

(BiD/i) Das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz hat festgelegt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien an sämtlichen Schulen im Präsenzunterricht erfolgen soll. Je nach Schulstufe kommen dabei unterschiedliche Schutzkonzepte zur Anwendung – allen gemeinsam ist jedoch, dass im Unterricht auf eine generelle Maskenpflicht verzichtet wird.

Bezugnehmend auf Grundsätze der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) wird das neue Schuljahr im Kanton Schwyz auf sämtlichen Schulstufen wieder mit Präsenzunterricht im Vollbetrieb gestartet. Verzichtet wird dabei auf das generelle Maskentragen im allgemeinen Unterrichtsbetrieb; würde ein solches doch den Präsenzunterricht stark erschweren, bzw. gar verunmöglichen. Für einzelne Schulen soll es jedoch möglich sein, in besonderen Unterrichtssituationen (z.B. Coaching oder Gruppenarbeiten) das Maskentragen anzuordnen.

Unterschiedliche Schutzkonzepte je nach Schulstufe
Für die Schulen der Volksschule (Primar- und Sekundarstufe I) bleibt es beim bereits vor den Sommerferien kommunizierten Schutzkonzept. Dieses legt fest, dass für Schülerinnen und Schüler untereinander keine Abstandsregeln bestehen und der Mindestabstand von 1.5 Metern nur gegenüber Erwachsenen bzw. zwischen diesen einzuhalten ist. Weiterhin zu beachten gilt es jedoch die Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2020 beschlossen, dass alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Coronavirus-Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, sich während zehn Tagen in Quarantäne begeben müssen. Dies gilt trotz Schulpflicht auch für Schülerinnen und Schüler – entsprechende Schulabsenzen werden als entschuldigte Absenzen gewertet, wobei für diese Zeit kein Anspruch auf Fernunterricht besteht.

Stärkere Schutzmassnahmen gelten für die Sekundarstufe II (Mittelschulen und Berufsfachschulen). Aufgrund des höheren Alters dieser Schülerinnen und Schüler sowie der grösseren Mobilität inner- und interkantonal besteht eine höhere Gefährdung durch das Coronavirus, weshalb auf dieser Schulstufe der Mindestabstand von 1.5 Metern im Unterricht wenn immer möglich einzuhalten ist. Wo die räumlichen Verhältnisse das Einhalten dieses Abstands verunmöglichen, kommen in den Schulzimmern zusätzliche Schutzmassnahmen (z.B. Plexiglas) zur Anwendung. Damit kann im normalen Unterricht auf das Maskentragen verzichtet werden.

Ausserhalb der jeweiligen Klassenzimmer, in welchen das Contact Tracing problemlos sichergestellt werden kann, gilt auf dem Areal der Schulen der Sekundarstufe II jedoch eine generelle Maskenpflicht wie sie aktuell auch für die Anreise mit dem öffentlichen Verkehr gilt. Damit wird sichergestellt, dass sowohl Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrpersonen oder weitere Besuchende der Schulen vor einer nicht nachverfolgbaren Ansteckung geschützt sind.

Vorbehalten bleiben für alle Schulstufen weitergehende Massnahmen, falls die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie solche nötig machen sollte. Das Bildungsdepartement wird die Situation weiterhin aufmerksam verfolgen und bei Bedarf in Absprache mit den kantonalen Gesundheitsbehörden weitere Massnahmen kommunizieren.

Bildungsdepartement


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