Navigieren im Kanton Schwyz

Spontanhalte für Schweizer Fahrende

Merkblatt informiert Schwyzer Landwirte

Schwyz, 7. Juli 2016 

Spontanhalte für Schweizer Fahrende

Merkblatt informiert Schwyzer Landwirte

 

(vd/i) Die Schweizer Fahrenden suchen Plätze, die sie für ihre vorübergehenden Halte mieten können. Ein Merkblatt informiert die Schwyzer Landwirte über die Möglichkeit sowie die Anforderungen, den Fahrenden auf Anfrage hin einen Platz zur Verfügung zu stellen.

Während den Sommermonaten machen die Fahrenden jeweils für drei bis vier Wochen an einem Ort Halt. Aktuell gibt es im Kanton Schwyz nur einen Durchgangsplatz an der Ratenstrasse in Schindellegi. Daneben gibt es einige Private, welche Schweizer Fahrenden ihr Grundstücke wochenweise zur Verfügung stellen.

Spontanhalt als Alternative
Das kantonale Planungs- und Baugesetz lässt es zu, dass Private den Fahrenden geeignete Flächen wochenweise vermieten. Der sogenannte Spontanhalt stellt für viele Fahrende eine lebensnotwendige Alternative zu den heute immer noch in ungenügender Anzahl vorhandenen offiziellen Plätzen dar. Oft erfolgen solche Halte über Jahre am selben Ort und die Grundeigentümer kennen die Fahrenden persönlich.

Radgenossenschaft als Ansprechpartner
Die Schweizer Fahrenden sind jeweils in Gruppen mit 5 bis 10 Fahrzeugen unterwegs und stehen für eine ordentliche Nutzung der Halteplätze ein. Sie sind in der Radgenossenschaft organisiert, welche den Vermietern der Plätze als Auskunfts- und Anlaufstelle dient. Zusammen mit der Radgenossenschaft hat das Volkswirtschaftsdepartement ein Merkblatt für die Schwyzer Landwirte erarbeitet, das ihnen in diesen Tagen zugestellt wird. Sämtliche Unterlagen (inkl. Meldeformular und Mustermietvertrag) sind überdies auf der Internetseite der Schwyzer Bauernvereinigung unter www.bvsz.ch aufgeschaltet.

Bescheidene Anforderungen
Die Grösse eines Platzes für Spontanhalte sollte mindestens 1000 m2 umfassen. Damit bietet er Platz für 5 bis 10 Fahrzeuge. Trinkwasser sollte in der Nähe vorhanden sein. Elektrizität und Toilettenanlagen sind wünschbar, aber nicht zwingend, denn Fahrende verfügen meist über Generatoren und chemische Toiletten. Je nach Infrastruktur des Platzes (Strom, Wasser, Abfallentsorgung) sind die Fahrenden bereit, 8 bis 10 Franken pro Tag und Stellplatz (ein Wohnwagen oder Wohnmobil) zu bezahlen.


Volkswirtschaftsdepartement

Auskunft: Peter Reichmuth, Departementssekretär, Tel. 041 819 16 03

Dokumentation: Merkblatt „Spontanhalte für Schweizer Fahrende“
Weitere Informationen: Bauernvereinigung des Kanton Schwyz


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