Navigieren im Kanton Schwyz

Höhere Löhne für Kindergartenlehrpersonen vorgesehen

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Bildungsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für die Lehrpersonen an der Volksschule in die Vernehmlassung zu geben. Ziel der Vorlage ist eine lohnmässige Gleichstellung von Kindergartenlehrpersonen mit Lehrpersonen der Primarschule.

Aktuell bestehen im Personal- und Besoldungsgesetz für die Lehrpersonen an der Volksschule für Kindergartenlehrpersonen und Primarlehrpersonen zwei unterschiedliche Lohnklassen. Zwischen den beiden Lehrpersonen-Kategorien besteht gegenwärtig ein Lohnunterschied von 10 Prozent, obwohl die Ausbildung für Kindergartenlehrpersonen ebenfalls an der pädagogischen Hochschule erfolgt und auch zum Unterricht an der 1. und 2. Primarklasse berechtigt. Als Folge davon besteht bei den Unterstufenlehrpersonen wenig Interesse, auf der Kindergartenstufe zu unterrichten. Dadurch wird die Rekrutierung von Kindergartenlehrpersonen für die Schulträger zunehmend schwieriger.

Ausgewiesener Handlungsbedarf
Aufgrund der gleichwertigen Ausbildungen hat in der Zwischenzeit eine Mehrheit der Kantone Lohnanpassungen vorgenommen und die Kindergartenlöhne denjenigen der Primarstufe gleichgesetzt. So zeigt denn der Vergleich mit den anderen Kantonen der Deutschschweiz klar auf, dass die Kindergartenlöhne im Kanton Schwyz weit hinten rangieren. Einzig der Kanton Graubünden hat aktuell einen noch tieferen Ansatz. Damit ist der Kanton Schwyz im Anstellungsmarkt für Kindergartenlehrpersonen nicht mehr konkurrenzfähig und es wird zunehmend schwieriger, Kindergartenlehrpersonen anstellen zu können.

Für die Lösung dieses Problems schlägt der Regierungsrat nun vor, eine umfassende Lohngleichstellung zwischen Kindergartenlehrpersonen und den Primarlehrpersonen vorzunehmen. Somit sollen alle Lehrpersonen der Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) in der gleichen Lohnklasse eingereiht werden. Die Gesetzesänderung hat primär finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden, da mit der Lohngleichstellung die Lohnsumme im Bereich Kindergarten um 10 Prozent oder rund 2 Mio. Franken steigen wird. Der Kanton beteiligt sich im Rahmen der Schülerpauschalen mit 20 Prozent an diesen Mehrkosten.

Das Bildungsdepartement eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis 30. November 2020 dauert. 

Staatskanzlei
Information

 


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken