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Kantonale Covid-19-Verordnung ist publiziert

(Di/i) Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man zur «Covid-19-Verordnung» des Kantons Schwyz sowie zu Erläuterungen und Hinweisen dazu. Die Fallzahlen steigen rasant. 25 Personen sind infolge Covid-19-Erkrankung in Spitalpflege.

Die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 14. Oktober 2020 ist in der elektronischen Ausgabe des aktuellen Amtsblattes und in der fortlaufenden Gesetzsammlung des Kantons Schwyz publiziert. Die Verordnung tritt morgen Freitag in Kraft. Ab dann wird sie auch in der systematischen Gesetzsammlung veröffentlicht.

Zweck der Massnahmen ist, die Verbreitung des Coronavirus im Kanton Schwyz zu einzudämmen, Übertragungsketten zu unterbrechen und besonders gefährdete Personen zu schützen. Der Fokus liegt dabei auf den Veranstaltungen. Ab morgen gilt im Kanton Schwyz eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen. An öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit lediglich bis zu 50 Teilnehmern sowie in Gastronomiebetrieben und in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt die Maskentragepflicht nur dann, wenn der erforderliche Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Ausnahmen von der Maskentragepflicht
Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind insbesondere Kinder unter 12 Jahren, Sportler während des Trainings und des Wettkampfes sowie Künstler während Proben und Auftritten. Eine Ausnahme soll ebenfalls für jene Personen in Gastronomiebetrieben sowie Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern gelten, solang sie zwecks Konsumation an einem Tisch sitzen. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die aus besonderen Gründen nachweislich keine Gesichtsmaske tragen können. Von der Maskentragepflicht befreit sind weiter Veranstalter, Mitarbeitende und unentgeltlich tätige Personen, wenn ein wirkungsvoller Schutz vor einer Ansteckung durch spezielle Schutzvorrichtungen erreicht wird.

Fallzahlen steigen sehr stark
Die Fallzahlen sind seit Mittwoch sehr stark angestiegen, sodass der Kanton Schwyz aktuell 547 (Stand am Vortag: 458) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen hat. Die Zahl der Hospitalisationen nimmt weiter zu. 25 Personen (Stand am Vortag: 18) sind infolge Covid-19-Erkrankung in Spitalpflege.

Die Situation im Kanton Schwyz zeigt sich aktuell wie folgt (Stand: 15. Oktober 2020, 9.00 Uhr):

Positive Fälle* davon Personen zu Hause davon Personen in Alters- und Pflegheimen davon Personen im Spital Anzahl Personen in Quarantäne** (ohne Reiserückkehrer) Anzahl Personen in Quarantäne*** (Reiserückkehrer) Anzahl
Todesfälle (kumuliert seit 24. März 2020)
547 503 19 25 271 297 28

*Die Anzahl positive Fälle widerspiegelt gleichzeitig auch die Anzahl Personen in Isolation.
**Anzahl Personen, welche sich aufgrund eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden.
***Anzahl Personen, welche sich aufgrund der Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne befinden.

Die auf die Gemeinden aufgeschlüsselten Zahlen der aktuell positiv auf das Coronavirus getesteten Personen werden neu separat als Tabelle und sind im Verlaufe des Tages unter www.sz.ch/coronavirus abrufbar.

Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam bewältigt werden können.

Departement des Innern
 


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