Navigieren im Kanton Schwyz

Planungssicherheit durch den Kauf des Asyl-Durchgangszentrums Degenbalm

Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat Ausgabenbewilligung

(Stk/i) Der Kanton will das Asyl-Durchgangszentrum Degenbalm in Morschach, in dem er bisher eingemietet war, kaufen. Mit dem Kauf wird eine langfristige und verlässliche Planung der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ermöglicht. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat dafür eine Ausgabenbewilligung von 6.745 Mio. Franken. Neben dem Kaufpreis sind darin auch eine zweckmässige Sanierung des Hauses Degenbalm, ein zusätzliches Mehrfamilienhaus sowie eine weitere Land- und eine Strassenparzelle enthalten.

Seit rund 30 Jahren betreibt der Kanton in Morschach das Durchgangszentrum Degenbalm für Asylsuchende mit Platz für aktuell 95 Personen. Er zahlt dafür einen jährlichen Mietzins von gut 200 000 Franken. Der aktuelle Mietvertrag endet im Februar 2023. Die Besitzerin beabsichtigt, die Liegenschaft anschliessend zu verkaufen.

Vorbereitung auf das Leben in den Gemeinden
Der Kanton hat mit der Besitzerin den Kauf der gesamten Liegenschaft mit einer Grundstücksfläche von 12 479 Quadratmetern vereinbart. Mit dem Kauf würde die Planungssicherheit im Asylbereich deutlich verbessert. Zusammen mit dem sich bereits im Kantonsbesitz befindlichen Durchgangszentrum Biberhof in Biberbrugg verfügt der Kanton über rund 200 Unterbringungsplätze für Asylsuchende. Damit steht eine ausreichende Kapazität zur Verfügung, um die Asylsuchenden während mindestens sechs Monaten auf das Leben in der Schweiz vorzubereiten, bevor sie gemäss den gesetzlichen Vorgaben den Gemeinden zugeteilt werden. Bei tiefen Asylzahlen können die Asylsuchenden auch länger in den kantonalen Zentren betreut werden.

Langfristiger Nutzen
Der Kaufpreis für die Liegenschaften beträgt insgesamt 6.23 Mio. Franken. Zusammen mit den kurzfristig notwendigen Sanierungen von rund 500 000 Franken beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 6.745 Mio. Franken. Mit dem Kauf wird der Betrieb des Durchgangszentrums Degenbalm langfristig kostengünstiger, da die Mietzinszahlungen wegfallen und aus der Vermietung von Wohnungen, die sich im mitzuerwerbenden Mehrfamilienhaus befinden, jährliche Mietzinseinnahmen von gut 90 000 Franken anfallen. Die Ablösung des Mietverhältnisses durch den Kauf steht zudem im Einklang mit der kantonalen Liegenschaftsstrategie, welche die Unterbringung von kantonalen Verwaltungseinheiten vorrangig in eigenen Gebäuden verfolgt.

Attraktive Liegenschaft
Die Liegenschaft Degenbalm verfügt über einen rechtsgültigen und zeitlich unbefristeten Gestaltungsplan für die Erstellung von Doppel- und Einfamilienhäusern. Sollte der Kanton in Zukunft einmal keinen Bedarf mehr haben für ein Durchgangszentrum an dieser Stelle, würde sich dieser Gestaltungsplan positiv auf einen allfälligen Weiterverkauf auswirken. Mit dem Kauf des Durchgangszentrums Degenbalm erreicht der Kanton eine Optimierung seiner Asylstrukturen und vermeidet gleichzeitig finanzielle Risiken durch die hohe Attraktivität der Liegenschaft.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken