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Vorberatung der Corona-Härtefallregelung

Die Staatswirtschaftskommission erhöht den Nachtragskredit für Härtefälle

(KR/i) Die Staatswirtschaftskommission hat die Ausgabenbewilligung für kantonale Massnahmen zur Covid-19-Härtefallregelung beraten. Sie beantragt einen Nachtragskredit für Härtefallmassnahmen im Umfang von 4.976 Mio. Franken. Damit können die für den Kanton bereitgestellten Bundesmittel ausgeschöpft werden.

Mit dem Bundesgesetz zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) haben die eidgenössischen Räte die Gesetzesgrundlage für die Beteiligung des Bundes an kantonalen Unterstützungsmassnahmen für Härtefälle geschaffen. Insgesamt wurde ein Paket im Umfang von 1 Mia. Franken geschnürt. Als Härtefälle werden Unternehmen bezeichnet, die durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie empfindliche Einbussen in ihrer Tätigkeit hinnehmen mussten und durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichend erfasst worden sind. Das sind insbesondere Unternehmen in der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung ist, dass sich die Kantone im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang an der Finanzierung beteiligen.

Die Staatswirtschaftskommission unterstützt die schnelle Umsetzung von Härtefallmassnahmen. Der Gesamtbetrag wird nach einem Verteilschlüssel (zwei Drittel kantonales BIP, ein Drittel Bevölkerung) unter den Kantonen aufgeteilt. Vom umfassenden Hilfspaket sind für den Kanton Schwyz 1.56% oder maximal 15.6 Mio. Franken vorgesehen. Sie beantragt deshalb eine Ausgabenbewilligung über 4.976 Mio. Franken, welche erlaubt, diese Quote voll auszuschöpfen.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission


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