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Tieferer Aufwand bei den Schwyzer Bezirken und Gemeinden

Budgets und Steuerfüsse für das Jahr 2021

(FD/i) Die Bezirke und Gemeinden haben ihre Budgets und Steuerfüsse für das Jahr 2021 beschlossen. Eine Gemeinde konnte den Steuerfuss senken. Drei Gemeinden mussten die Steuerfüsse erhöhen. Insgesamt steigt der budgetierte Aufwandüberschuss aller Bezirke und Gemeinden um 4.2 Mio. Franken. Mehr als die Hälfte der Gemeinwesen erwartet gegenüber dem Vorjahr ein besseres Resultat.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in den Bezirken und Gemeinden haben die Budgets für das Jahr 2021 verabschiedet und die Steuerfüsse genehmigt. Die Steuerfüsse bleiben bei der Mehrheit auf Vorjahresniveau. Die Gemeinde Rothenthurm hat den Steuerfuss für 2021 um 10% einer Einheit reduziert. Die Gemeinden Lauerz, Lachen und Vorderthal müssen ihre Steuerfüsse zwischen 3% und 20% einer Einheit erhöhen.

Der Gesamtaufwand der Bezirke und Gemeinden nimmt um 49.3 Mio. Franken oder 5.4% ab und beträgt 911.6 Mio. Franken. Diese Reduktion ist zu einem grossen Teil durch tiefere Abschreibungen begründet, was unter anderem auf die Anpassung der Rechnungslegung (HRM2) zurückzuführen ist. Die Gemeinwesen rechnen vor allem infolge der Corona-Pandemie mehrheitlich mit tieferen Steuererträgen und Gebühren und budgetieren insgesamt einen Ertrag von 850.2 Mio. Franken. Dies entspricht einer Reduktion von 53.5 Mio. Franken oder 6.3% gegenüber dem Voranschlag 2020.

Für das Jahr 2021 resultiert daraus ein Aufwandüberschuss von 61.4 Mio. Franken (Vorjahr 57.2 Mio. Franken). Die Mehraufwendungen betragen damit 4.2 Mio. Franken und erhöhen sich um weniger als ein Prozent gegenüber dem Vorjahresbudget.

Insgesamt planen die Bezirke und Gemeinden Investitionen in der Höhe von 180.6 Mio. Die Investitionen fallen damit im Vergleich zum Vorjahr leicht höher aus.

Harmonisiertes Rechnungsmodell 2 (HRM2)
Am 1. Januar 2021 tritt das neue Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden in Kraft. Dieses Gesetz basiert auf den Fachempfehlungen der Eidgenössischen Finanzdirektorenkonferenz und bringt einige Neuerungen mit sich, welche durch die Bezirks- und Gemeindekassierämter umgesetzt werden. So wird unter anderem die Erfolgsrechnung neu dreistufig und über vier Jahre hinweg (Budget und Finanzplanjahre) dargestellt. Diese Änderung führt zu einer höheren Transparenz, da dadurch der Ertrags- oder Aufwandüberschuss informativer dargestellt wird, was die Beurteilung der mittelfristigen finanziellen Entwicklung massgebend verbessert.

Weiter haben sich Änderungen in der Darstellung des Voranschlags ergeben. In der ordentlichen Darstellung sind die Aufwand-/Ertragskonten nach Funktion zusammengefasst und bilden damit die einzelne Budgetposition und sogleich die Beschlussgrösse des Voranschlages. Dies erleichtert eine fokussierte und nachhaltige Finanzsteuerung für Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger. Eine wesentliche Änderung ist die Abschreibungsmethode. Neu werden Investitionen linear, d.h. zu gleichen Teilen über eine in der Verordnung festgelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Vergleich zur degressiven Abschreibung wird in den ersten paar Jahren nach der Investition weniger abgeschrieben, was kurzfristig dazu führt, dass in der Tendenz die Erfolgsrechnungen der Bezirke und Gemeinden weniger belastet werden. Zusätzliche Abschreibungen sind weiterhin erlaubt, müssen neu jedoch als ausserordentlicher Aufwand verbucht werden, damit sie keinen Einfluss auf das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit haben.

Mit HRM2 wurde gesamtschweizerisch erstmals ein einheitlicher Kontenrahmen über sämtliche Stufen (Bund, Kanton, Gemeinden) eingeführt. Ein einheitlicher Kontenrahmen über sämtliche Stufen lässt bessere Vergleiche zu. Der Kontenrahmen ist somit weitgehend mit dem Bund harmonisiert. Und es können zusätzliche Bedürfnisse, insbesondere diejenigen der Finanzstatistik, abgedeckt werden.

Dokumentation: Übersicht Veränderungen Voranschlag 2020-2021

Finanzdepartement

Auskunft: Alex Maissen, Leiter Gemeindefinanzen, Amt für Finanzen, Tel. 041 819 24 15


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