Navigieren im Kanton Schwyz

Kein Skibetrieb im Kanton Schwyz zwischen 22. und 29. Dezember 2020

Zusätzliche Belastung der Spitäler soll verhindert werden

(Stk/i) Die Skigebiete im Kanton Schwyz bleiben vom 22. bis und mit 29. Dezember 2020 geschlossen. Die angespannte epidemiologische Lage und die hohe Spitalauslastung verunmöglichen die Ausstellung der Betriebsbewilligungen gemäss Bundesvorgaben. Die vorübergehende Schliessung der Skigebiete soll zusammen mit den bereits geltenden Massnahmen gegen Covid-19 die Fallzahlen senken und damit die Voraussetzung für eine spätere Öffnung der Skigebiete schaffen.

Der Bundesrat hatte am 4. Dezember 2020 beschlossen, dass die Skigebiete für den Inlandtourismus geöffnet werden können. Sie benötigen aber ab dem 22. Dezember 2020 für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen sichergestellt sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen.

Unfallzahlen senken und Spitäler entlasten
Der Kanton Schwyz erfüllt zurzeit die epidemiologischen Voraussetzungen nicht, um den Skigebieten die Betriebsbewilligung zu erteilen. In den vergangenen sieben Tagen wurden durchschnittlich über 100 neue Fälle pro Tag verzeichnet, und der sogenannte R-Wert, der aussagt, wie viele Personen eine infizierte Person ansteckt, liegt aktuell bei 1.28. Ein R-Wert unter 1 ist Voraussetzung, damit die Fallzahlen zurückgehen. Zudem sind die Spitalkapazitäten im Kanton Schwyz und in den Listenspitälern Zürich und Luzern praktisch ausgeschöpft. Da der Kanton Schwyz die Vorgaben des Bundes zum Betrieb von Skigebieten nicht erfüllt, hat der Regierungsrat an seiner Sitzung von heute Freitag, 18. Dezember 2020, die folgenden Beschlüsse gefasst:

  • Die Skigebiete im Kanton Schwyz bleiben von Dienstag, 22. Dezember 2020, bis und mit Dienstag, 29. Dezember 2020, geschlossen. Die Schliessung umfasst alle Skilifte und Sessellifte, die Skipisten und die Schlittelwege.
  • Die Bergbahnen dürfen weiterhin betrieben werden.

Der Verzicht auf das Skifahren, Snowboardfahren und Schlitteln soll vor allem dazu beitragen, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und damit die an der Belastungsgrenze arbeitenden Spitäler zu entlasten. Der Regierungsrat ruft alle Wintersportler dazu auf, diese Vorgaben konsequent einzuhalten. Nur wenn die Fallzahlen im Kanton Schwyz rasch gesenkt werden können, wird es möglich sein, die Skigebiete wieder zu öffnen. Der Regierungsrat beurteilt die Lage laufend und wird über allfällige neue Massnahmen oder Lockerungen aufgrund der weiteren Entwicklung entscheiden.

Appell an die Bevölkerung
Der Regierungsrat appelliert eindringlich an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 konsequent zu befolgen. Insbesondere sind grössere Menschenansammlungen zu meiden. Bei der Umsetzung und bei der Kontrolle der geltenden Massnahmen ist der Regierungsrat bestrebt, Augenmass und Verhältnismässigkeit zu wahren. Trotzdem wird konsequent kontrolliert, um die Ziele der beschlossenen Massnahmen zu erreichen.

Im Zentrum aller Massnahmen gegen Covid-19 stehen weiterhin die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können. Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter www.bag-coronavirus.ch ersichtlich.

Staatskanzlei
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