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Handlungsbedarf an den Fliessgewässern des Kantons Schwyz

Erweiterte Mitwirkung

(UD/i) Der Kanton Schwyz erarbeitete eine strategische Planung zum Handlungsbedarf an den Fliessgewässern. Diese beinhaltet eine Bewertung und Priorisierung der bestehenden Hochwasserschutzdefizite und ökologischen Defizite sowie eine Integration zu einem gesamthaften, sektorenübergreifenden Handlungsbedarf. Mit der Planung konnten die prioritären Fliessgewässerabschnitte von überregionaler Bedeutung ermittelt werden, welche in den Richtplan eingetragen werden sollen. Anhand der «Objektblätter Fliessgewässer» wird bis Ende März 2021 ein erweitertes Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Die unterschiedlichen Fliessgewässer im Kanton Schwyz erfüllen verschiedene Funktionen. Neben der Bedeutung als prägendes Landschaftselement, der Gewährleistung der Grundwasserneubildung und der Wasserkraftnutzung schützen die Fliessgewässer vor Hochwasser und dienen als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Damit die Fliessgewässer ihre verschiedenen Funktionen erfüllen können, sind die vorhandenen Hochwasserschutzdefizite und ökologischen Defizite der Gewässer zu ermitteln und mit geeigneten Wasserbaumassnahmen zu beheben. Massnahmen zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes und zur Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten Gewässers sind gemäss der Gesetzgebung wesentliche öffentliche Interessen. Diese raumwirksamen Massnahmen sind untereinander zu koordinieren und integral zu planen.

Strategische Planung
Der Handlungsbedarf an den Fliessgewässern wurde mit Hilfe eines geographischen Informationssystems (GIS) erarbeitet und im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens mit den Bezirken und den kantonalen Fachstellen plausibilisiert. Die GIS-basierte Analyse ermittelt und gewichtet anhand der vorhandenen Defiziten, basierend auf bestehenden Grundlagen (Gefahrenkarte und strategische Renaturierungsplanungen) abschnittsweise die Hochwasserschutzpriorität, die Revitalisierungspriorität und kombiniert diese zu einem gesamthaften Handlungsbedarf.

«Objektblätter Fliessgewässer»
Anhand der Ergebnisse des Handlungsbedarfs konnten die prioritären Fliessgewässer ermittelt werden. Total weisen 47 Fliessgewässerabschnitte unterschiedlicher Länge und Grösse einen hohen bis sehr hohen Handlungsbedarf an Massnahmen von überregionalem Interesse auf. Für diese Gewässerabschnitte wird je ein Objektblatt erfasst. Die Objektblätter geben einen Überblick über das Fliessgewässerobjekt und beinhalten Hinweise zur Koordination mit übrigen raumwirksamen Vorhaben und Interessen von kantonaler Bedeutung.

Erweiterte Mitwirkung
Anhand eines Mitwirkungsverfahrens mit den «Objektblätter Fliessgewässer» sollen die Ergebnisse der strategischen Planung objektbezogen plausibilisiert, Synergien und Konflikte frühzeitig erkannt und die Akzeptanz für zukünftige Wasserbaumassnahmen gewährleistet werden. Das Umweltdepartement hat darum die Bezirke und Gemeinden, die Wuhrkorporationen, die Kraftwerksbetreiber sowie verschiedenste Interessenverbände zur erweiterten Mitwirkung bis Ende März 2021 eingeladen.

Richtplaneintrag
Nach der erweiterten Mitwirkung werden die Ergebnisse und Objektblätter zum Handlungsbedarf der Fliessgewässer der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Anschliessend ist geplant, dass die konsolidierten, prioritären Fliessgewässerabschnitte mit Handlungsbedarf im Rahmen der nächsten Überarbeitung in den kantonalen Richtplan überführt werden.

Umweltdepartement

Die detaillierten Unterlagen sind zu finden unter: www.sz.ch/vernehmlassung

Auskunft: Christian Bommer, Vorsteher Amt für Gewässer, Tel. 041 819 25 52 (erreichbar: 10.00-11.00 Uhr)


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