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Skigebiete im Kanton Schwyz bleiben bis und mit Freitag, 8. Januar 2021, geschlossen

Die epidemiologische Lage lässt die Öffnung noch nicht zu

(Stk/i) Die Skigebiete im Kanton Schwyz bleiben bis und mit 8. Januar 2021 weiterhin geschlossen. Die angespannte epidemiologische Lage und die anhaltend hohe Spitalauslastung verunmöglichen weiterhin die Ausstellung der Betriebsbewilligungen gemäss Bundesvorgaben. Das Vermeiden von Skiunfällen soll dazu beitragen, die an der Kapazitätsgrenze arbeitenden Spitäler nicht noch zusätzlich zu belasten.

Der Bundesrat hatte am 4. Dezember 2020 beschlossen, dass die Skigebiete für den Inlandtourismus geöffnet werden können. Sie benötigen aber seit dem 22. Dezember 2020 für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt und ausreichend Kapazitäten in den kantonalen sowie den Zentrumsspitälern, beim Contact Tracing und beim Testen sichergestellt sind. Auch müssen die Betreiber von Skigebieten strenge Schutzkonzepte vorlegen, welche die national einheitlichen Vorgaben umsetzen.

Epidemiologische Lage weiterhin angespannt
Der Regierungsrat hatte am 18. Dezember 2020 entschieden, dass die Skigebiete im Kanton Schwyz zwischen dem 22. und 29. Dezember 2020 geschlossen bleiben. In einer ausserordentlichen Sitzung hat der Regierungsrat heute Montag, 28. Dezember 2020, eine erneute Lagebeurteilung vorgenommen. Er hat aufgrund der weiterhin angespannten epidemiologischen Lage beschlossen, dass die Skigebiete im Kanton Schwyz weiterhin und bis und mit Freitag, 8. Januar 2021, geschlossen bleiben. Die Schliessung umfasst alle Skilifte und Sessellifte, die Skipisten und die Schlittelwege. Die Bergbahnen dürfen weiterhin betrieben werden.

Fallzahlen weiterhin über dem Schweizer Durchschnitt
Der Regierungsrat bedauert, dass die Schliessung der Skigebiete verlängert werden muss. Der Kanton Schwyz erfüllt aber zurzeit die epidemiologischen Voraussetzungen nicht, um den Skigebieten die Betriebsbewilligung zu erteilen. Von den für eine Betriebsbewilligung notwendigen Voraussetzungen werden zurzeit nicht alle erfüllt: Die Schutzkonzepte der Skigebiete würden den Betrieb zulassen, das Contact Tracing funktioniert und es bestehen auch genügend Testkapazitäten. Dagegen liegen die Fallzahlen und der sogenannte R-Wert, der angibt, wie viele Personen ein Infizierter ansteckt, weiterhin über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Am stärksten ins Gewicht fällt aber die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern. Der Verzicht auf das Skifahren, Snowboardfahren und Schlitteln soll dazu beitragen, die Zahl der Unfälle zu reduzieren und damit die an der Belastungsgrenze arbeitenden Spitäler zu entlasten.

Appell an die Bevölkerung
Der Regierungsrat appelliert eindringlich an die Bewohnerinnen und Bewohner sowie auch an die Gäste des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Massnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 konsequent zu befolgen. Insbesondere sind grössere Menschenansammlungen zu meiden. Bei der Umsetzung und bei der Kontrolle der geltenden Massnahmen ist der Regierungsrat bestrebt, Augenmass und Verhältnismässigkeit zu wahren. Trotzdem wird konsequent kontrolliert, um die Ziele der beschlossenen Massnahmen zu erreichen.

Im Zentrum aller Massnahmen gegen Covid-19 stehen weiterhin die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können. Unter dem Direktlink www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kantonalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Die Massnahmen des Bundes sind unter www.bag-coronavirus.ch ersichtlich.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65 (erreichbar: 15.00-16.00 Uhr)


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