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Werkbeiträge 2016

Gemeinsame Ausschreibung verschiedener Sparten

Schwyz, 30. Juni 2016

Werkbeiträge 2016

Gemeinsame Ausschreibung verschiedener Sparten

 

Die Kulturkommission des Kantons Schwyz schreibt 2016 erneut im Rahmen eines Wettbewerbs Werkbeiträge für Kulturschaffende aus – erstmals gleichzeitig für die vier Sparten bildende Kunst, Musik, Theater und Tanz sowie Kurzfilm/-video und Animationsfilm.

Ziel der Vergabe von Werkbeiträgen ist die unmittelbare und personenbezogene Förderung. Mit den Beiträgen wird es Kulturschaffenden in den genannten vier Sparten erleichtert, sich während einer gewissen Zeit ihrem Schaffen zu widmen. Sie sollen sich auf eine experimentelle, innovative und künstlerische Idee einlassen oder ihre künstlerischen Kompetenzen gezielt vertiefen und entwickeln können. Werkbeiträge fördern in erster Linie künstlerisch interessante, eigenständige und realisier-bare Vorhaben. Der Werkbeitrag ist primär für die persönliche künstlerische Weiterbildung der Kulturschaffenden gedacht. Die Bewerbung kann, muss aber nicht an ein Projekt gebunden sein. Sie braucht vor allem eine überzeugende künstlerische Absichtserklärung.

Teilnahmeberechtigt sind 2016 Kulturschaffende mit einem überzeugenden Leistungsausweis in den Bereichen bildende Kunst, Musik, Tanz und Theater sowie Kurzfilm/-video und Animationsfilm, die im Kanton Schwyz seit mindestens drei Jahren wohnhaft sind oder in einem engen Bezug zum Kanton (Herkunft, Schwerpunkt des künstlerischen Wirkens) stehen. Gruppen können teilnehmen, sofern ihr Arbeits- und Produktionsstandort seit mindestens drei Jahren zur Hauptsache im Kanton Schwyz liegt.

Die Bewerbungen werden durch externe Fachjurys beurteilt. Auf ihren Antrag hin wird die Kulturkom-mission abschliessend über die Werkbeiträge entscheiden. Bei der Vergabe spielt die Beurteilung der Qualität und die Kontinuität des bisherigen künstlerischen Schaffens, das Entwicklungspotenzial einer Person oder einer Gruppe in ihrer künstlerischen Tätigkeit sowie der überzeugende, innovative und eigenständige Charakter des Vorhabens respektive des beabsichtigten Projekts eine zentrale Rolle. Für Erst-ausbildungen oder Projekte, die während der Grundausbildung realisiert werden, gibt es keine Beiträge. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beiträge oder Defizitgarantien an Aufführungen. Nachfinanzierungen von bereits laufenden Projekten haben keinen Anspruch auf einen Werkbeitrag. Zur Verfügung steht ein Gesamtbetrag von maximal Fr. 100 000.--.

Detaillierte Bewerbungsunterlagen können hier bezogen werden oder bei: Kulturkommission Kanton Schwyz, Geschäftsstelle, Postfach 2202, 6431 Schwyz. E-Mail: kulturfoerderung.afk@sz.ch, Tel. 041 819 20 88.

Einsendeschluss: 9. September 2016 (Datum des Poststempels)

Kulturkommission


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