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Zweitimpfungen sind im Kanton Schwyz garantiert

Impfkapazitäten können der Verfügbarkeit des Impfstoffes angepasst werden

(DI) Im Kanton Schwyz können die Zweitimpfungen für bereits geimpfte Personen garantiert werden. Die entsprechenden Impfdosen sind für die Sicherstellung der Zweitimpfung reserviert. Dank der guten Planung der Impfzentren und der mobilen Impfequipen der Rettungsdienste können alle verfügbaren Impfstoffe verimpft werden. Die Impfkapazitäten werden laufend dem verfügbaren Impfstoff angepasst und können weiter erhöht werden.

Der Kanton Schwyz kann die Zweitimpfung für bereits geimpfte Personen garantieren. Der Kanton hat sich an die Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit gehalten und die Impfdosen für die zweite Impfung zurückbehalten. Damit ist sichergestellt, dass die Intervalle für die Zweitimpfung gemäss Fachinformation sowie gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen eingehalten werden und keine Impftermine verschoben werden müssen.

Die vorhandenen Impfkapazitäten richten sich nach dem verfügbaren Impfstoff. Die Impfzentren sind in der Lage, ihre Kapazitäten dynamisch am verfügbaren Impfstoff auszurichten. Zudem werden im Kanton Schwyz weiterhin die ambulanten Impfequipen für die Impfung von Personen in Institutionen eingesetzt. Sobald genügend Impfstoff für eine breitere Verteilung zur Verfügung steht, werden die Impfmöglichkeiten auf die bestehenden ambulanten Strukturen (Arztpraxen und Apotheken) ausgeweitet. Dadurch können die Impfkapazitäten entsprechend erhöht und so die Bevölkerung des Kantons Schwyz möglichst rasch geimpft werden.

Dank der guten Planung sowie dem sorgfältigen und fachgerechten Umgang mit den gelieferten Impfdosen mussten bisher im Kanton Schwyz keine Impfdosen weggeworfen werden. Es kann vorkommen, dass Impftermine nicht wahrgenommen werden können oder kurzfristig verschoben werden müssen. In diesen Fällen werden die übrigen Impfdosen beispielsweise an das Gesundheitspersonal verabreicht und müssen nicht entsorgt werden. Somit zeigt sich die Problematik von nicht verwendbaren Impfdosen im Kanton Schwyz nicht.

Departement des Innern

Auskunft: Dr. pharm. Regula Willi, Kantonsapothekerin, +41 41 820 43 70 (erreichbar von 10.00 – 11.30 Uhr)


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