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Wohin mit dem Schnee?

Ein Merkblatt des Amts für Gewässer gibt Antworten

(AfG/i) Der Schneefall der letzten Tage sorgte nicht nur für Freude. Die Räumung der Schneemassen führte teilweise zu Problemen. Deshalb möchte das Amt für Gewässer wieder einmal auf das Merkblatt mit den Grundsätzen zur korrekten Schneeablagerung hinweisen.

Unkontrollierte Schneeablagerungen…
Sowohl in diesem, wie auch in den vergangenen Wintern wurde festgestellt, dass an Schneeablagerungsstellen der öffentlichen Dienste unerlaubterweise Schnee von privaten Liegenschaften (Firmen-areale, Vorplätze, Strassen usw.) abgelagert wurde. Des Weiteren wurde auch an Gewässerabschnitten, welche nicht als Schneeablagerungsstellen ausgeschieden sind, Schnee entsorgt. Ausserdem handelte es sich nicht überall um sauberen bis mässig verschmutzten Schnee.

…und deren Folgen
Das Resultat waren mit Schnee überhäufte Kippstellen, hinterlassene Unordnung, Verschmutzung der Gewässer und beschädigte Infrastrukturen. Grosse Schneemengen in Bächen können den Durchfluss verhindern und zu Überschwemmungen führen. Dies beeinträchtigt die Wasserlebewesen, insbesondere Fische, denn ihr Lebensraum wird zerstört, die Wassertemperatur stark gesenkt und bei verschmutztem Schnee das Wasser verunreinigt. Deshalb werden die Schneeablagerungsstellen vor Aufnahme in die Schneeablagerungskarte durch die zuständigen kantonalen Fachstellen genau auf ihre Eignung geprüft.

Merkblatt gibt Auskunft
Um die angetroffenen Missstände im Zusammenhang mit der Schneeablagerung in Zukunft zu verhindern und die Gewässer vor Beeinträchtigungen zu schützen, ist das Merkblatt zur Schneeablagerung (www.sz.ch/afg > Downloadseite > Schneeentsorgung) zu beachten. Die in der Schneeablagerungskarte definierten Stellen dürfen nur durch die öffentlichen Dienste benutzt werden. Private sind aufgefordert, den Schnee nicht in die Gewässer zu kippen.

Weiterführende Informationen

Umweltdepartement

Auskunft: Amt für Gewässer, Sandro Betschart, Abteilung Gewässerschutz, Telefon 041 819 20 84 (erreichbar: 13.00 bis 15.00 Uhr)

Private Schneeablagerung, welche zu einer Verstopfung des Gerinnes geführt hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Private Schneeablagerung vor einer Brücke, welche zu einer Verstopfung des Gerinnes geführt hat.


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