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Corona-Ausfälle: Kanton unterstützt Kultur und Sport weiterhin

Regierung stellt weitere 1.7 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds bereit

(BiD/i) Der Regierungsrat hat beschlossen, die Schwyzer Kulturbetriebe und Kulturschaffenden sowie den Sport weiterhin mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Um Corona-bedingte Ausfälle abzufedern, stellt er nochmals 1.7 Mio. Franken zur Verfügung, die durch Bundesgelder weiter aufgestockt werden. Gesuche können ab sofort eingereicht werden.

Die Corona-Pandemie beeinflusst das Leben im Kanton nach wie vor massiv. Schutzmassnahmen, Verschiebungen und Absagen von Veranstaltungen und Projekten sowie der vom Bundesrat beschlossene Lockdown fürs lokale und regionale Sport- und Kulturleben bringen Vereine, Institutionen und Einzelpersonen in enorme finanzielle Bedrängnis. Diese Ausfälle können in den allermeisten Fällen nur teilweise durch vorgelagerte Leistungen, etwa die Ausgleichskasse, abgefedert werden.

Um diese zeitlich nicht absehbaren Auswirkungen des Coronavirus im Kultur- und Sportbereich aufzufangen, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen definiert. Grundlage dafür ist Artikel 11 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie, welches Massnahmen im Kultur- und Sportbereich bis Ende 2021 vorsieht.

Zweites Unterstützungspaket für Schwyzer Kultur und Sport
Darauf basierend hat der Regierungsrat ein weiteres Unterstützungspaket für die Schwyzer Vereine, Institutionen und Einzelpersonen in den Bereichen Kultur und Sport verabschiedet.

Im Bereich Kultur werden wie bisher auf Gesuch hin Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und für Kulturschaffende ausbezahlt. Neu können zudem Kulturunternehmen bei der Anpassung an die durch die Covid-19-Pandemie veränderten Verhältnisse unterstützt werden. Umgesetzt wird dies durch Beiträge an Transformationsprojekte, welche die strukturelle Neuausrichtung eines Kulturunternehmens oder die Gewinnung von (neuen) Publika zum Gegenstand haben.
Sportorganisationen, welche einen finanziellen Schaden aufgrund der Corona-Pandemie aufweisen, können bei der Abteilung Sport gesuchstellig werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach den Kriterien der vorliegenden Richtlinie und allfälliger Beiträge seitens Swiss Olympic oder des Bundes.

Insgesamt stellt der Regierungsrat für die Unterstützungsmassnahmen in den Bereichen Kultur und Sport nochmals 1.7 Mio. Franken zur Verfügung, die aus dem Lotteriefonds entnommen werden. Der davon für den Bereich Kultur vorgesehene Betrag von 1.2 Mio. Franken wird vom Bund verdoppelt, so dass für Schwyzer Kulturunternehmen und –schaffende insgesamt 2.4 Mio. Franken zur Verfügung stehen.

Die finanzielle Hilfe im Bereich Sport wird hauptsächlich durch Bund und Swiss Olympic direkt sichergestellt. Die Kantone leisten subsidiär Unterstützung. Im Gegensatz zum Kulturbereich besteht keine Abhängigkeit zwischen der Vergabe von nationalen und kantonalen Unterstützungsbeiträgen. Insgesamt stellt der Kanton Schwyz  500 000 Franken für den Bereich Sport zur Verfügung.

Infos und Gesuchsunterlagen verfügbar
Auf den kantonalen Webseiten der Kultur- und Sportförderung (www.sz/kultur; www.sz.ch/sport) sind in den entsprechenden Rubriken die Informationen und Gesuchsunterlagen aufgeschaltet. Um die Beurteilung der Gesuche und die Auszahlung zeitgerecht vornehmen zu können, gelten Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Ergänzend zu diesen Unterstützungsmassnahmen können Kulturschaffende wie bisher bei Suisseculture Sociale Nothilfe beantragen; kulturelle Laienvereine in den Bereichen Musik, Theater und Tanz dürfen bei ihren nationalen Verbänden Unterstützung beantragen. Auch dazu finden sich auf der Webseite der Kulturförderung weitere Informationen.

Das erneute kantonale Hilfspaket für die beiden Bereiche folgt auf ein erstes, welches bis Ende Oktober 2020 befristet war. Die Abteilung Kulturförderung des Bildungsdepartements hat die 61 eingereichten Gesuche für den Zeitraum bis 31. Oktober 2020 inzwischen vollständig bearbeitet. Noch nicht ganz abgeschlossen ist die Prüfung durch die kantonale Finanzkontrolle. Stand heute wurden Schwyzer Kulturunternehmen und Kulturschaffenden insgesamt 1,76 Mio. Franken für Ausfallentschädigungen vergütet. Die Hälfte dieses Betrages steuerte der Bund bei, die kantonale Unterstützung stammte aus dem Lotteriefonds.
Im Bereich Sport wurden im Rahmen einer ersten COVID-Richtlinie
93 Anlässe zur Sport- und Bewegungsförderung, welche zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten, mit 80 Prozent der üblichen Förderbeiträge und insgesamt 80 000 Franken unterstützt.

Bildungsdepartement

Auskunft: Regierungsrat Michael Stähli, Tel. 041 819 19 15


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