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Teilweiser Verzicht auf Darlehensrückzahlung

Überschuldung der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees soll verhindert werden

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den teilweisen Verzicht auf Rückzahlung eines Darlehens an die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) in der Höhe von 505 800 Franken. Damit soll die aufgrund der Covid-19-Krise drohende Überschuldung der SGV abgewendet werden. Auch der Bund und die übrigen Anrainerkantone verzichten anteilsmässig auf das Darlehen.

Der Bund und die fünf Anrainerkantone Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri und Schwyz haben der SGV im Jahr 1989 ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen für das Flottenerneuerungsprogramm und die Sanierung von Landestellen ausgerichtet. Zusammen mit einem teuerungsbedingten Nachtrag belief sich das gesamte, bedingt rückzahlbare Beitragsvolumen der beteiligten Kantone und des Bundes auf 11.888 Mio. Franken. Der Betrag wurde nach einem Verteilschlüssel aufgeteilt. Der Beitrag des Kantons Schwyz belief sich auf 1 002 138 Franken, was einem Anteil von 8.43 % entspricht.

Frequenzeinbruch wegen Covid-19
Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet die SGV einen von der Covid-19-Krise verursachten Frequenzeinbruch von 55 % und einen Jahresverlust von rund 8.0 Mio. Franken. Da sich auch für das Jahr 2021 ein Jahresverlust abzeichnet, muss eine Sanierung der Bilanz in Angriff genommen werden, da sonst bereits im 1. Quartal eine Überschuldung droht.

Anteilsmässiger Verzicht
Die SGV beantragt beim Bund und den fünf Anrainerkantonen einen teilweisen Verzicht auf die Rückzahlung des im Jahr 1989 (mit Nachtrag 1991) gewährten bedingt rückzahlbaren Investitionsbeitrags im Umfang von 6.0 Mio. Franken. Auf den Kanton Schwyz entfallen davon anteilsmässig 505 800 Franken. Mit Blick auf die hohe touristische Bedeutung der Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, diesem Verzicht zuzustimmen und damit die Überschuldung der SGV zu vermeiden. Diese Lösung funktioniert unter der Voraussetzung, dass sich der Bund und die fünf Kantone ihren Anteilen gemäss am Verzicht beteiligen.

Der teilweise Verzicht auf die Rückzahlung des SGV-Darlehens wird sich weder in der Bilanz noch in der Erfolgsrechnung des Kantons Schwyz niederschlagen, da das vor rund 30 Jahren gewährte Darlehen in der Zwischenzeit vollständig abgeschrieben wurde.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Landesstatthalter André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Tel. 041 819 25 00


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