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Lohngleichstellung für Kindergartenlehrpersonen

Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für Lehrpersonen an der Volksschule

(Stk/i) Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes für Lehrpersonen an der Volksschule. Ziel der Revision ist es, Kindergartenlehrpersonen in ihrer Entlöhnung den Lehrpersonen der Primarschule gleichzustellen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es für die Schulträger im Kanton Schwyz schwierig ist, valable Kindergartenlehrpersonen zu rekrutieren und dass die Ausbildung beider Stufen an der Pädagogischen Hochschule (PH) gleichwertig ist.

Die Besoldung der Lehrpersonen an der Volksschule ist im Personal- und Besoldungsgesetz für die Lehrpersonen an der Volksschule vom 27. Juni 2002 (PGL, SRSZ 612.110) geregelt. Da die gesamte Lehrpersonenausbildung entscheidende Veränderungen erfahren hatte (Wechsel von der Seminarausbildung zur Tertiärausbildung an den Pädagogischen Hochschulen), erfolgte im Jahre 2011 eine Überprüfung der Löhne und der Rahmenbedingungen der Volksschullehrpersonen. Eine generelle Lohnerhöhung fand dannzumal keine Mehrheit im Parlament, hingegen wurden die Löhne der Kindergartenlehrpersonen an die Primarschullöhne angenähert.

Inzwischen haben etliche Kantone die Angleichung der Kindergarten- und Primarstufenlöhne vor-genommen. Der Kanton Schwyz liegt mit seinen aktuellen Kindergartenlöhnen im nationalen Vergleich nahezu am Schluss der Lohntabelle. Da es für die Schulträger im Kanton Schwyz immer schwieriger wird, Kindergartenlehrpersonen zu rekrutieren, drängt sich eine lohnmässige Gleichstellung der Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe auf, zumal die Ausbildung beider Stufen an der Pädagogischen Hochschule gleichwertig ist. Der Regierungsrat beantragt daher dem Kantonsrat, die Lohnklasse Kindergarten im Personal- und Besoldungsgesetz für die Lehrpersonen aufzuheben und für die Primarstufe mit Kindergarten und Primarschule eine identische Lohnklasse auszuweisen.

Umfassende Gleichstellung
Die Lohngleichstellung zwischen den Kindergartenlehrpersonen und den Primarlehrpersonen soll umfassend erfolgen. Alle Lehrpersonen der Kindergarten- und Primarstufe sollen somit künftig den gleichen Lohn erhalten. Es wird folglich im PGL für die Primarstufe (Kindergarten und Primarschule) nur noch eine Lohnklasse aufgeführt. Weil für die gleiche Arbeit die gleiche Besoldung gilt, werden keine neuen Lohnungleichheiten geschaffen.

Im Rahmen einer breiten Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Schulträgern sprachen sich von 35 Stellungnahmen deren 34 für die vorgeschlagene Änderung aus. Durch die Lohngleichstellung aller Kindergartenlehrpersonen mit den Primarlehrpersonen sind insbesondere die Gemeinden als Schulträger der Kindergarten- und Primarstufe betroffen. Aktuell sind 269 Kindergartenlehrpersonen im Unterricht tätig, welche 152 Vollzeitstellen entsprechen. Diese sollen im Durchschnitt 10 % mehr Lohn als bisher erhalten, was einem Mehraufwand von etwas mehr als 2 Mio. Franken entspricht. Dieser wird gemäss Volksschulgesetz zu 80 Prozent von den Schulträgern und zu 20 Prozent vom Kanton getragen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat
 

Auskunft: Michael Stähli, Regierungsrat, Telefon 041 819 19 00


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