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Teilrevision Gesetz über Ergänzungsleistungen

Die Staatswirtschaftskommission beantragt die Streichung der Gemeindebeiträge

(KR/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Anpassung des Finanzierungsschlüssels zwischen dem Kanton und den Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL). Neu sollen die Gemeinden noch 30% statt 50% der Kosten übernehmen. Die Staatswirtschaftskommission beantragt die komplette Streichung der Gemeindebeiträge.

Hintergrund des Revisionsvorschlags ist eine Anpassung der Pflegefinanzierungsverordnung. Ab 1. Januar 2021 werden im Kanton Schwyz in Pflegeheimen die ungedeckten Pflegekosten nur noch über die Pflegefinanzierung bezahlt anstatt über die EL. Dies hat eine hohe finanzielle Zusatzbelastung der Gemeinden zur Folge. Für die Korrektur dieser Kostenverschiebung beantragt der Regierungsrat die Mitfinanzierung der EL durch die Gemeinden von bisher 50% auf neu 30% zu reduzieren. Damit würden sich die Nettoaufwände der Gemeinden nicht erhöhen.

Antrag auf Streichung der Gemeindebeteiligung
Die Staatswirtschaftskommission hat sich intensiv mit der Vorlage befasst und beantragt die komplette Streichung der Gemeindebeteiligung. Dabei stehen drei Argumente im Zentrum. Erstens wird mit Verweis auf das Äquivalenzprinzip eine Beteiligung der Gemeinden an den Aufwendungen für die EL grundsätzlich hinterfragt. Die Gemeinden hätten keine Möglichkeiten die Höhe der EL zu beeinflussen. Die Bedarfsplanung, die Standards der Pflegeheime sowie auch die maximal verrechenbaren Kosten würden durch den Kanton festgelegt.

Zweitens, sei der vorgeschlagene Ausgleich zwar aktuell einigermassen angemessen. Im Vergleich zu den EL würden jedoch die Kosten für die Pflegefinanzierung, welche vollständig zu Lasten der Gemeinde gehen, stärker ansteigen. Der Vorschlag der Regierung würde die Gemeinden durch die Dynamik bei der Pflegefinanzierung in Zukunft stärker belasten.

Senkung der Steuerdisparität
Schliesslich führt die Staatswirtschaftskommission noch ein übergeordnetes finanzpolitisches Ziel ins Feld: Die Verkleinerung der innerkantonalen Steuerdisparität. Die Staatswirtschaftskommission hatte bereits mit der Einreichung der Kommissionsmotion zum innerkantonalen Finanzausgleich letzten Herbst dem Kantonsrat beantragt, auch die vertikalen Transferzahlungen im Rahmen des sogenannten «indirekten Finanzausgleichs» zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu überprüfen. Dazu gehört die Mitbeteiligung der Gemeinden an der Finanzierung der EL. Mit der Kantonalisierung der EL würden die Kosten nicht mehr pro Kopf den Gemeinden belastet, sondern nach Steuerkraft über die ordentlichen Kantonssteuern. Damit würden die finanzschwächeren Gemeinden stärker entlastet.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission

Kontakt für Rückfragen: Kommissionspräsident KR Walter Duss, Tel. 079 601 61 22


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