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Regierungsrat konkretisiert Rahmenbedingungen für Schwyzer Härtefallprogramm

Erste Zahlungen wurden ausgelöst

(VD/i) Das Härtefallprogramm des Bundes und der Kantone hat zum Ziel, die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen rasch und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Die Schwyzer Unterstützungsbeiträge orientieren sich primär an den tatsächlichen Fixkosten, am Jahresumsatz und berücksichtigen zudem die unterschiedliche Betroffenheit sowie Schliessungsdauer der Unternehmen. Die Unterstützungsbeiträge umfassen in der Regel die Fixkosten von fünf beziehungweise sieben Monaten. Die ersten Zahlungen wurden diese Woche ausgelöst.

Der Regierungsrat will die von der Pandemie besonders betroffenen Schwyzer Unternehmen wirkungsvoll unterstützen. Er hilft betroffenen Unternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen und verzichtet dabei auf Darlehen oder Bürgschaften. Bereits Mitte Januar 2021 hat der Regierungsrat die Obergrenzen der Härtefallunterstützung festgelegt. Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mehr als 40 % sowie Unternehmen mit Schliessungsdatum 22. Dezember 2020 erhalten maximal 15 % des durchschnittlichen Umsatzes der Jahre 2018 und 2019. Jene mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 maximal 10 %. Der Maximalbetrag je Unternehmen liegt bei Fr. 500 000.--.

Tatsächliche Fixkosten massgebend
Betroffene Schwyzer Unternehmen sollen einen möglichst angemessenen Unterstützungsbeitrag erhalten. Der Beitrag wird so bemessen, dass er dem Unternehmen genügend Liquidität verschafft, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. Gleichzeitig sollen die zur Verfügung stehenden Mittel fair aufgeteilt werden, um alle Unternehmen unterstützen zu können, die jetzt dringend Hilfe benötigen.

Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die Unterstützungsbeiträge basierend auf den tatsächlichen Fixkosten der Unternehmen festzusetzen. Es sind namentlich die Fixkosten wie beispielsweise Mieten, Versicherungsprämien oder Bewirtschaftungskosten, die ein Unternehmen kurzfristig kaum senken kann. Hingegen können variable Kosten (beispielsweise Warenkosten) einfacher reduziert werden und bei betroffenen Unternehmen sind die Personalkosten durch die Kurzarbeitsentschädigung oder die Corona-Erwerbsersatz-Entschädigung seit März 2020 gedeckt.

Abgestuft nach Betroffenheit und Schliessungsdauer
Der Regierungsrat hat weiter entschieden, die unterschiedliche Betroffenheit sowie die unterschiedliche Schliessungsdauer von Unternehmen zu berücksichtigen. Er will den Unternehmen die Fixkosten in der Regel für fünf beziehungsweise sieben Monaten entschädigen.

Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von über 40 % sowie Unternehmen, die seit dem 22. Dezember 2020 geschlossen sind, erhalten 60 % der Fixkosten des Jahres 2020, was rund sieben Monaten entspricht. Unternehmen mit Schliessungsdatum 18. Januar 2021 bekommen 40 % der Fixkosten erstattet, also eine Abdeckung von rund 5 Monaten. Steht der errechnete Betrag in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den ungedeckten Fixkosten des Unternehmens, kann dieser angepasst werden. Sollte die Summe der festgesetzten Beiträge die zur Verfügung stehenden Bundes- und Kantonsmittel für Härtefallmassnahmen übersteigen, werden alle Beiträge proportional reduziert. Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt deshalb in Form von Teilzahlungen. Mit der ersten Teilzahlung werden 50 % des festgesetzten Unterstützungsbeitrags an die Unternehmen ausgerichtet.

Erste Auszahlungen bereits ausgelöst
Aktuell rechnet der Kanton Schwyz mit rund 1000 bis 1300 Anträgen, wobei bereits rund 400 Anträge eingegangen sind. Bis Ende dieser Woche sind die ersten 60 Zahlungen ausgerichtet. Damit wird das Ziel, die Zahlungen innerhalb von rund zwei Wochen nach Vorliegen des vollständigen und korrekt eingereichten Antrags auszulösen, bislang eingehalten.

Gestern Mittwoch informierte Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, die Spitzen der Wirtschaftsverbände über die konkrete Ausgestaltung des Schwyzer Härtefallprogramms. Die Verbandsvertreter verwiesen auf die Dringlichkeit der Härtefallunterstützung und anerkennen, dass der Kanton eine unbürokratische, pragmatische sowie einzelfallbezogene Lösung geschaffen hat.

Unterstützungspaket 2021 gelangt am 24. Februar 2021 in den Kantonsrat
Um an den vom Bundesrat am 18. Dezember 2020 zusätzlich gesprochenen 750 Mio. Franken partizipieren zu können, unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat für die Sitzung vom 24. Februar 2021 das «Unterstützungspaket 2021 zu Gunsten der Schwyzer Wirtschaft» im Umfang von 3.861 Mio. Franken. Mit den damit ausgelösten Bundesmitteln von 7.839 Mio. Franken umfasst das Unterstützungspaket 2021 rund 11.7 Mio. Franken. Bereits am 16. Dezember 2020 hat der Kantonsrat das Unterstützungspaket 2020 im Umfang von insgesamt 15.55 Mio. Franken (Kanton: 4.976 Mio. Franken; Bund: 10.574 Mio. Franken) genehmigt. Vorbehältlich der Zustimmung durch den Kantonsrat stehen damit Ende Februar insgesamt rund 27 Mio. Franken für nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen zur Verfügung.

 

Weitere Informationen und Antragsformular
- Antragsformular sowie sämtliche Bestimmungen: www.sz.ch/haertefall
- Telefonische Auskunft: 041 819 14 40
- E-Mail: haertefallNULL@sz.ch

 

Volkswirtschaftsdepartement

Auskunft für Medien: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00 (erreichbar 10.30 – 11.30 Uhr)

Beilage: Grafik «Härtefallprogramm Kanton Schwyz»


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