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Der Bundesrat bleibt kompromisslos: Skiterrassen müssen schliessen

Take-away-Betriebe ab Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr, ohne Sitzgelegenheiten

(Stk/i) Der Bundesrat zeigt sich kompromisslos: Das von den Take-away-Betrieben in den Skigebieten unter Einhaltung von Schutzmassnahmen erfolgreich betriebene Sitzplatzangebot wird nicht mehr toleriert. Der Kanton Schwyz setzt diese Vorgabe ab Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr, um.

Seit Freitag, 5. Februar 2021, durfte die Pistenverpflegung der Betriebe, die Speisen und Getränke ausschliesslich als Take-away anbieten, unter Auflagen auf einer Terrasse eingenommen werden. Die Auflagen zielten darauf ab, die Hygiene- und Abstandsvorschriften einzuhalten und damit einen geordneten Betrieb rund um die Take-away-Betriebe zu gewährleisten.

Bundesrecht geht vor
Der Bundesrat hat in seinem Entscheid vom Mittwoch, 24. Februar 2021, zu den geplanten Lockerungsmassnahmen festgehalten, dass Gastrobetriebe weiterhin geschlossen bleiben. Darin eingeschlossen hat er ausdrücklich auch die Sitzgelegenheiten von Take-away-Betrieben in Skigebieten. Der zuständige Bundesrat zeigte sich auch nach einem Gespräch mit den betroffenen Kantonen nicht bereit, von dieser Regelung abzuweichen. Der Regierungsrat bedauert diesen Entscheid des Bundesrates ausserordentlich, da sich die bisherige Praxis in den Skigebieten seit mehreren Wochen bewährt hat.

Trotzdem hat der Regierungsrat aus staatspolitischen Gründen entschieden, die Bundesvorgaben umzusetzen. Tische und Sitzgelegenheiten bei Take-away-Betrieben in Skigebieten müssen ab Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr, entfernt werden. Der Betrieb von Take-aways bleibt aber weiterhin erlaubt.

Dieselbe Regelung wird auch in den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Glarus und Tessin umgesetzt.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00, zwischen 13.00 – 14.00 Uhr


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