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Schutzkonzepte der Schulen im Kanton Schwyz bewähren sich

Erste Lockerungen im Bereich Sport und Exkursionen möglich

(BiD/i) Im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Unterrichts nach den Sportferien hat das Bildungsdepartement des Kantons Schwyz im Rahmen einer erneuten Lagebeurteilung die Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie an den Schulen überprüft. Da die Fallzahlen an den Schulen erfreulich tief sind, können an den Schutzkonzepten erste Lockerungen vorgenommen werden. Davon profitieren zum einen der Sport- und teilweise der Musikunterricht, zum anderen werden Exkursionen im Freien wieder ermöglicht.

Die Schulen im Kanton Schwyz befinden sich seit dem 27. Februar in den Sportferien und nehmen ihren Betrieb am 8. März (Innerschwyz und Teile Ausserschwyz) bzw. 15. März 2021 (Ausserschwyz) wieder auf. Um auf die Wiederaufnahme des Unterrichts vorbereitet zu sein, hat das Bildungsdepartement eine Lagebeurteilung hinsichtlich der bestehenden Schutzkonzepte gemacht. Auch wenn die Fallzahlen an den Schulen zuletzt tief waren, so gilt es aus Sicht des Bildungsdepartements die Auswirkungen der Sportferien sowie der Lockerungen auf Stufe Bund zu beurteilen, bevor grundsätzliche Anpassungen an den bestehenden Schutzkonzepten vorgenommen werden. Es ist alles daran zu setzen, dass die Schulen die aktuell gute Situation mit wirkungsvollen Massnahmen unter Kontrolle halten und für die Kinder und Jugendlichen weiterhin einen stabilen Schulbetrieb gewährleisten können.

Aus diesem Grund hält das Bildungsdepartement vorderhand in Übereinstimmung mit den anderen Kantonen der Deutschschweiz an den bewährten Massnahmen wie etwa der Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I fest. Hat doch die Erfahrung der letzten Wochen deutlich gezeigt, dass damit beim Auftreten von Infektionen mit mutierten Virusvarianten verhindert werden kann, dass ganze Klassen oder gar ganze Schuleinheiten in Quarantäne versetzt werden müssen.

Erste Lockerungen an den Schutzkonzepten für die Volksschule und die Sekundarstufe II sieht das Bildungsdepartement ab Wiederaufnahme des Unterrichts im März im Bereich des Sportunterrichts und der Möglichkeit von Exkursionen im schulnahen Umfeld vor. Bei den Mittelschulen gibt es zusätzlich Lockerungen im Bereich ‘Musik’, indem einerseits Singen im Unterricht und andererseits Chor-, Blasmusik- und Orchesterproben wieder erlaubt sind. Damit soll den Kindern und Jugendlichen im Rahmen der epidemisch aktuell vertretbaren Möglichkeiten eine schrittweise Rückkehr zu einem normalen Schulalltag ermöglicht werden. Weiterhin ist vorgesehen, die Schutzkonzepte der Schulen in Übereinstimmung mit weiteren Entscheiden des Bundesrates regelmässig hinsichtlich weiterer möglicher Lockerungsschritte zu überprüfen.

Für die Aus- und Weiterbildungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ), welche seit bald einem Jahr als Fernlehre stattfinden, sind noch keine Perspektiven für eine Rückkehr zum Präsenzunterricht sichtbar. Der Kanton Schwyz setzt sich zusammen mit anderen Kantonen dafür ein, dass bei den kommenden Öffnungsschritten des Bundes die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe unter Einhaltung der nötigen Schutzmassnahmen in Aussicht gestellt werden muss, damit die Qualität der Aus- und Weiterbildung und damit auch die Werthaltigkeit der Studienabschlüsse nicht gefährdet sind.

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Regierungsrat, Telefon 041 819 19 00


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