Navigieren im Kanton Schwyz

Regierungsrat konzipiert weiteres Vorgehen im Projekt «Kantonsschule Innerschwyz»

Ergebnis der Vernehmlassung liegt vor / Behandlung der zwei Mittelschulinitiativen wird priorisiert

(Stk/i) Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes, mit welcher eine Zusammenführung der zwei Mittelschulen im inneren Kantonsteil zur neuen Kantonsschule Innerschwyz (KSI) ab dem Schuljahr 2024/25 beschlossen werden soll, ist mittlerweile abgeschlossen und ausgewertet. Die Grundsatzfrage nach einer mittelfristigen Konzentration des Mittelschulangebotes im inneren Kantonsteil wird sehr unterschiedlich beurteilt. Eine überwiegende Mehrheit der politischen Parteien stimmt der Strukturänderung zu und sieht darin eine qualitative Verbesserung des Mittelschulangebotes im inneren Kantonsteil. Die beiden Volksinitiativen zur Erhaltung der bisherigen Mittelschulstruktur sowie zur Forderung nach kostendeckenden Beiträgen für die privaten Mittelschulen sind nun ebenfalls eingereicht worden. Der Regierungsrat sieht daher vor, im weiteren Verfahren die beiden Volksinitiativen prioritär zu behandeln, diese aber mit den Vorschlägen des Regierungsrates zu verknüpfen. 

Ergebnis der Vernehmlassung
Insgesamt wird die Grundsatzfrage bezüglich einer mittelfristigen Konzentration des Mittelschulangebotes im inneren Kantonsteil mit dem Aufbau der KSI unterschiedlich beurteilt. Rein quantitativ ergibt sich eine Patt-Situation. Die Mehrheit der politischen Parteien stimmt jedoch einer Konzentration der Mittelschullandschaft im inneren Kantonsteil zu. Die Vorteile, namentlich der Aufbau eines Mittelschulzentrums in einer ökonomischen Grösse, welche eine Optimierung des Angebots für die Schülerinnen und Schüler und damit eine qualitative Verbesserung zulassen, werden erkannt. Dieser Meinung schliesst sich auch der Erziehungsrat an, welcher der Vorlage primär aus pädagogischer Sicht zustimmt. Von den meisten Stimmen wird jedoch gefordert, dass gleichzeitig mit der Zusammenführung auch die Frage der kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen geklärt werden soll. In diesem Zusammenhang wird in den meisten Vernehmlassungsantworten auf die nun eingereichten zwei Volksinitiativen hingewiesen.

Zu völlig entgegengesetzten Beurteilungen kommen die beiden direkt betroffenen Mittelschulen: Der Stiftungsrat des Theresianums, welcher noch im September 2020 der Absichtserklärung zur Zusammenführung zustimmte, lehnt jetzt die Vorlage ab und kommt zum Schluss, dass die Erhaltung des Status Quo mit einer erhöhten Beitragsleistung für alle Beteiligten das Beste wäre. Ganz anders, nämlich zustimmend, präsentiert sich die Stellungnahme der KKS: Der Aufbau der KSI wird als positiver Entwicklungsschritt zu einer verbreiterten Bildung in einer attraktiven Mittelschule im inneren Kantonsteil empfunden. Die zwei privaten Mittelschulen Einsiedeln und Immensee lehnen die Vorlage ab und favorisieren die Erhaltung der bisherigen Mittelschulstruktur.

Die Bezirke und Gemeinden beurteilen die Vorlage primär nach ihren lokalen Interessen; mehrheitlich sind sie eher ablehnend eingestellt. In zahlreichen Stellungnahmen wird der Entscheid zu den beiden Volksinitiativen als vorrangig betrachtet.

Mittelschulinitiativen eingereicht
Die beiden Volksinitiativen, welche einerseits eine Erhaltung der bisherigen Mittelschulstandorte sowie andererseits eine kostendeckende Beitragshöhe für Schwyzer Mittelschülerinnen und Mittelschüler an den privaten Mittelschulen fordern, sind am Mittwoch, 10. März 2021, bei der Staatskanzlei eingereicht worden. Sie müssen vom Regierungsrat beurteilt und innerhalb einer Frist von 18 Monaten dem Kantonsrat vorgelegt werden.

Behandlung der Initiativen erhält Priorität, jedoch mit Verknüpfung der Regierungsabsicht
Aufgrund einer Lagebeurteilung nach der Auswertung der Vernehmlassung und in Kenntnis des Zustandekommens der zwei Initiativen kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Initiativbegehren prioritär behandelt werden sollen. Bei den Initiativen handelt es sich um Gesetzesinitiativen in Form von ausgearbeiteten Entwürfen. Somit besteht gemäss § 32 der Kantonsverfassung die Möglichkeit eines Gegenvorschlags. Von dieser Möglichkeit will der Regierungsrat Gebrauch machen, indem der «Volksinitiative für eine dezentrale Mittelschullandschaft» die Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Mittelschulgesetzes unter Berücksichtigung der Stellungnahmen als Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden soll.

Kostenerhebung als Grundlage für die Angemessenheit der Mittelschulfinanzierung
Um eine verlässliche Grundlage bezüglich der Mittelschulfinanzierung zu schaffen, wird das Bildungsdepartement mit Unterstützung von externen Fachpersonen zeitnah eine Kostenerhebung an allen fünf Mittelschulen durchführen. Mit dieser Grundlage soll Klarheit geschaffen werden, ob die bisherigen kantonalen Beiträge an die privaten Mittelschulen weiterhin adäquat bemessen sind. Zudem dient diese Zahlenanalyse als Ausgangspunkt für die Entwicklung möglicher Modelle für eine zukunftsträchtige Beitragsregelung. Die entsprechenden Ergebnisse sollen dem Kantonsrat als Bericht zum erheblich erklärten Postulat M16/19 gleichzeitig mit der «Volksinitiative für eine faire Mittelschulfinanzierung» unterbreitet werden. 

Trotz der erforderlichen umfangreichen Arbeiten verfolgt der Regierungsrat das Ziel, die beiden Initiativen sowie den erwähnten Postulatsbericht dem Kantonsrat bis spätestens Ende 2021 zum Entscheid zu unterbreiten.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Regierungsrat Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Tel. 041 819 19 00


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken