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Berichterstattung Richtplanung Kanton Schwyz 2021

Umsetzung der Richtplanung auf Kurs

(Stk/i) Das revidierte Raumplanungsrecht des Bundes verlangt von den Kantonen alle vier Jahre einen Bericht über den aktuellen Umsetzungsstand der kantonalen Richtplanung sowie über die wesentlichen Änderungen der Grundlagen – dies erstmals im Jahr 2021. Der Regierungsrat hat den in den vergangenen Monaten erarbeiteten Bericht zu Handen des Kantonsrates sowie des Bundes verabschiedet.

Der kantonale Richtplan stellt das zentrale Steuerungsinstrument in der räumlichen Entwicklung eines Kantons dar. Er ist behördenverbindlich und wird in der Regel alle vier Jahre überarbeitet und aktualisiert. Ebenfalls alle vier Jahre gilt es gegenüber dem Bund Bericht zu erstatten. Analog zum Richtplan wird auch der Controllingbericht dem Kantonsrat zur Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt. Der Bericht informiert über den Stand der Umsetzung sowie sich ändernde Grundlagen. Gestützt auf einen Soll-Ist-Vergleich in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Landschaft und weitere Raumnutzungen werden Folgerungen gezogen und der Handlungsbedarf für die nächste Richtplananpassung definiert.

Verstärkte Innenentwicklung eingeleitet
Das revidierte Raumplanungsrecht des Bundes fordert, dass die künftige Siedlungsentwicklung primär in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Nun stellt der Controllingbericht fest, dass die Bauzonenfläche im Kanton Schwyz seit 2016 kaum zugenommen hat. Gleichzeitig ist die Raumnutzerdichte gestiegen. Bei der Raumnutzerdichte handelt es sich um eine Kenngrösse, wie viele Personen und Beschäftigte auf einer Hektare wohnen und arbeiten. Aus der Berichterstattung wird ersichtlich, dass die Massnahmen hin zu einem Paradigmenwechsel von der Aussen- zur Innenentwicklung zu greifen beginnen. Die raumplanerische Steuerung des weiteren Bevölkerungs- sowie Arbeitsplatzwachstums, verbunden mit der Abstimmung von Siedlung und Verkehr sowie dem Schutz des Kulturlands werden indes weiterhin zentrale Herausforderungen der nächsten Jahre sein.

Die aktuellen Unterlagen sind zu finden unter: www.sz.ch/rp-controlling

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00, erreichbar: Montag, 29. März 2021, 10.00 – 11.00 Uhr


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