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Covid-19-Härtefallprogramm wird aufgestockt

Rasche und wirkungsvolle Unterstützung der Schwyzer Unternehmen ist zwingend

(Stk/i) In der Frühjahrssession 2021 hat das Bundesparlament die Härtefallmittel für besonders betroffene Unternehmen erheblich aufgestockt. Dem Kanton Schwyz stehen damit insgesamt rund 94 Mio. Franken zur Verfügung, sofern er sich gesamthaft mit 30 Prozent daran beteiligt. Der Regierungsrat hat deshalb weitere 19.2 Mio. Franken bewilligt, um damit die dringend benötigten Zahlungen an Unternehmen fortführen zu können. Bereits konnten rund 600 Unternehmen mit Teilzahlungen im Umfang von 17 Mio. Franken unterstützt werden.

Die vom Bund beschlossenen Covid-19-Massnahmen haben auf weite Teile der Schwyzer Wirtschaft einschneidende Auswirkungen. Ein Ende der Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit ist derzeit nicht absehbar. Entsprechend gross ist der Unterstützungsbedarf zahlreicher Branchen, um Konkurse und damit den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. Bisher wurden rund 600 Unterstützungsanträge genehmigt. Bereits wurden hälftige Teilzahlungen im Umfang von 17 Mio. Franken geleistet. In der ersten Aprilhälfte 2021 ist eine zweite Tranche im Umfang von 40 Prozent geplant. Bis Ende Juni 2021 rechnet das Volkswirtschaftsdepartement mit insgesamt bis zu 1300 Gesuchen.

Zusätzliche kantonale Beiträge nötig
Mit den von der Bundesversammlung im März 2021 gefassten Beschlüssen kann der Kanton Schwyz insgesamt 94 Mio. Franken zur Unterstützung von Härtefällen einsetzen. Davon leistet der Bund 66 Mio. Franken; 28 Mio. Franken hat der Kanton Schwyz beizutragen. Insgesamt 8.8 Mio. Franken hat der Kantonsrat bereits im Dezember 2020 und im Februar 2021 gesprochen. Aufgrund der neusten Bundesbeschlüsse hat der Kanton Schwyz weitere 19.2 Mio. Franken an eigenen Beiträgen zu leisten.

Rasches Handeln ist zwingend
Nachdem das Bundesparlament in der Frühjahrssession die Härtefallhilfe massgebend aufgestockt hat, ist der Handlungsdruck in den Kantonen gross, um mit eigenen Beiträgen die zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausschöpfen und rasch einsetzen zu können. Würde der parlamentarische Weg beschritten, könnte der Kantonsrat in der Sitzung vom 28. April 2021 über das Unterstützungspaket befinden. Im Anschluss wäre in jedem Fall die Referendumsfrist von zwei Monaten einzuhalten und die Mittel könnten frühestens ab Juli 2021 eingesetzt werden. Für viele betroffene Unternehmen kämen diese Unterstützungsbeiträge zu spät.

Der Regierungsrat hat deshalb die 19.2 Mio. Franken im Rahmen seiner finanzhaushaltsrechtlichen Kompetenz als notwendige und gebundene Ausgabe zur Gefahrenabwehr, Schadensbehebung und zur Verhinderung einer Vielzahl von Corona-bedingten Konkursen beschlossen. Damit können die von den behördlichen Coronamassnahmen betroffenen Unternehmen im Kanton Schwyz auch weiterhin rasch und wirkungsvoll mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt werden. Die Mitglieder der kantonsrätlichen Staatswirtschaftskommission wurden vom Regierungsrat vorgängig über die Sachlage in Kenntnis gesetzt. Die Kommission teilt die Haltung des Regierungsrates und trägt das Vorgehen sowie die zugehörige Ausgabenbewilligung mit.

Regierungsrat weiterhin für rasche Lockerungen
Der Regierungsrat bekräftigt angesichts der enormen finanziellen Belastungen für die Staatshaushalte auf Bundes- und auf Kantonsebene seine bereits früher dargelegte Haltung, dass die Covid-19-Einschränkungen möglichst rasch gelockert werden sollen. Es soll allen Wirtschaftszweigen ermöglicht werden, wieder eine geordnete Tätigkeit aufzunehmen. Gezielte Öffnungsschritte tragen am wirksamsten dazu bei, den wirtschaftlichen Schaden der Unternehmen möglichst tief zu halten. Selbstverständlich haben die sukzessiven Lockerungen unter Einhaltung geltender Schutzkonzepte zu erfolgen.

Rahmenbedingungen des kantonalen Härtefallprogramms
Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von über 40 Prozent im Jahr 2020 oder während der vergangenen 12 Monate sowie Unternehmen, die seit dem 22. Dezember 2020 behördlich geschlossen sind, erhalten 60 Prozent der Fixkosten des Jahres 2020, was rund sieben Monaten entspricht. Unternehmen mit behördlicher Schliessung per 18. Januar 2021 bekommen 40 Prozent der Fixkosten erstattet, also eine Abdeckung von rund fünf Monaten. Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt in Form von Teilzahlungen. Eine erste Teilzahlung von 50 Prozent des festgesetzten Unterstützungsbeitrags wird jeweils sofort an die Unternehmen ausgerichtet. In der ersten Aprilhälfte 2021 folgt die zweite Tranche im Umfang von 40 Prozent. Die genauen Anforderungen sowie das Antragsformular befinden sich unter: www.sz.ch/haertefall

Staatskanzlei
Information

Dokumentation:

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00, erreichbar Mittwoch, 31. März 2021, 11.00-12.00 Uhr


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