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Bauprojekt für den zweiten Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht

Kantonsrat soll 2022 über die Ausgabenbewilligung entscheiden können

(BD/i) Nach der Inbetriebnahme der Südumfahrung Küssnacht zwischen Ebnet und Räbmatt wird nun die Ausarbeitung des Bauprojekts für den zweiten Abschnitt bis ins Breitfeld in Angriff genommen. Auf eine vorgängige Auflage der Nutzungsplanung wird voraussichtlich verzichtet. Gemäss bisherigen Erkenntnissen aus einem Vorprojekt ist mit Baukosten in der Grössenordnung von 200 Mio. Franken zu rechnen.

Am 3. September 2020 konnte die Südumfahrung Küssnacht im Abschnitt zwischen Ebnet und Räbmatt als Entlastung des Dorfzentrums dem Verkehr übergeben werden. Nun steht die Realisierung des zweiten Abschnitts zwischen Ebnet und Breitfeld auf der politischen Traktandenliste. Geplant ist ein 1144 Meter langer Tunnel, der die Wohngebiete entlang der Grepperstrasse vom Verkehr entlasten soll. Auf der Grundlage eines Vorprojekts wird mit Kosten von rund 194 Mio. Franken gerechnet, die sich Kanton und Bezirk zu einem festgelegten Verhältnis teilen werden. Die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht haben am 21. Mai 2017 dem Bezirksanteil in der Höhe von 116.5 Mio. Franken bereits zugestimmt.

Keine Auflage der Nutzungsplanung

Der Kanton hatte ursprünglich geplant, die Nutzungsplanung für den zweiten Abschnitt im Frühjahr 2021 öffentlich aufzulegen. Damit wäre die Linienführung definitiv festgelegt worden. Anschliessend wäre das konkrete Bauprojekt mit verbindlichem Kostenvoranschlag erarbeitet worden. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichts zum Autobahnanschluss Halten in Pfäffikon verlangt aber, dass die Hauptuntersuchung des Umweltverträglichkeitsberichts mit dem Nutzungsplan öffentlich aufgelegt werden muss, um alle Auswirkungen auf Siedlung und Umwelt abschätzen zu können. Dies bedingt faktisch die gleichzeitige Ausarbeitung des Bauprojekts. Deshalb wird vorliegend auf die vorgängige Auflage der Nutzungsplanung für den zweiten Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht voraussichtlich verzichtet und direkt ein Bauprojekt auf der Grundlage des Vorprojekts erarbeitet.

Zusätzliche Sondierbohrungen
Das ausgearbeitete Vorprojekt wird als Grundlage für den Ausgabenbeschluss des Kantonsrats und für die allfällig anschliessende Volksabstimmung dienen. Da das Gebiet des zukünftigen Umfahrungstunnels als geologisch anspruchsvoll gilt, werden ab dem 19. April 2021 zusätzliche Sondierbohrungen durchgeführt. Diese dienen auch dazu, die Kostenschätzungen des Vorprojekts zu verifizieren.

Das Baudepartement geht in seinen Planungen davon aus, dass die Ausgabenbewilligung für den zweiten Abschnitt der Südumfahrung dem Kantonsrat im Jahr 2022 zum Entscheid vorgelegt werden kann.

Baudepartement

Auskunft: Landesstatthalter André Rüegsegger, Vorsteher Baudepartement, Telefon 041 819 25 00


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