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Erneut bessere Rechnungsabschlüsse bei den Bezirken und Gemeinden

Übersicht Rechnungsabschlüsse 2020 der Gemeinwesen

(FD/i) Die Bezirke und Gemeinden haben ihre Rechnungen für das Jahr 2020 wie im Vorjahr bedeutend besser abgeschlossen. Bis auf zwei Gemeinden schliessen alle deutlich besser ab als erwartet. Die Gründe liegen meist in höheren Steuererträgen, diversen Minderaufwänden und nicht realisierten Investitionsvorhaben. Die Eigenkapitalausstattung ist mit total 408 Mio. Franken praktisch unverändert und weiterhin sehr solide. Die Steuerkraft der natürlichen und juristischen Personen erhöht sich weiter.

Positive Rechnungen trotz Corona-Pandemie
Die Rechnungsabschlüsse sind mit Ausnahme von zwei Gemeinden wiederum bedeutend besser ausgefallen als budgetiert. Anstelle eines erwarteten Aufwandüberschusses von total 55 Mio. Franken resultierte im Total über alle Bezirke und Gemeinden hinweg ein Aufwandüberschuss von lediglich 2 Mio. Franken. Werden die zusätzlich getätigten Abschreibungen mitberücksichtigt, resultiert über alle Gemeinwesen hinweg sogar ein Ertragsüberschuss von rund 2 Mio. Franken.

Die Begründungen liegen einerseits in höher als erwartet ausgefallenen Steuereinnahmen und in der Einhaltung und Unterschreitung von Aufwandpositionen durch eine wirksame Budgetdisziplin. Andererseits fallen die Abschreibungen tiefer aus, da in den Vorjahren bereits zusätzlich abgeschrieben wurde und anstelle der geplanten Investitionen in der Höhe von 130 Mio. Franken nur 100 Mio. Franken effektiv ausgegeben wurden. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie schlagen sich in den Jahresrechnungen der Schwyzer Gemeinwesen nur marginal nieder.

Solide Steuererträge
Im Jahr 2020 haben insgesamt fünf Gemeinwesen die Steuerfüsse gesenkt. Davon weisen vier Gemeinden dennoch weiterhin positive Rechnungsergebnisse aus. Nur der Bezirk Schwyz präsentiert aufgrund freiwilliger zusätzlicher Abschreibungen einen negativen Abschluss und reduziert entsprechend sein Eigenkapital. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Steuererträge sind weit weniger erheblich als befürchtet. So fallen die Steuererträge für das laufende Jahr nur um rund 4.5 Mio. Franken tiefer aus als im Vorjahr. Dieser Wegfall wurde mit den Steuererträgen aus Vorjahren sowie der erstmaligen Auszahlung der steuergesetzlichen Ausgleichsfinanzierung (Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF) durch den Kanton mehr als kompensiert.

Die Eigenkapitalsituation zeigt sich insgesamt weiterhin sehr solide. Das gesamte Eigenkapital aller Bezirke und Gemeinden beträgt per Ende 2020 hohe 408 Mio. Franken und hat sich gegenüber dem Vorjahr (410 Mio. Franken) nur unwesentlich reduziert. Das durchschnittliche Eigenkapital pro Einwohner aller Bezirke und Gemeinden beträgt Fr. 2 525. Die durchschnittliche Steuerkraft erhöht sich von Fr. 2 362 auf Fr. 2 367. Insbesondere finanzschwächere Gemeinden können eine massgebende prozentuale Zunahme der Steuerkraft im 2020 verzeichnen. Dies verdeutlicht, zusammen mit den mehrheitlich positiven Rechnungsabschlüssen und dem hohen Eigenkapital, die solide Finanzlage aller Schwyzer Bezirke und Gemeinden. Eine Finanzlage, die eine gute Ausgangslage für die Schwyzer Gemeinwesen bildet, um die weiteren finanziellen Herausforderungen mit Zuversicht anzugehen und mittelfristig allfällige Aufwandüberschüsse tragen zu können.

Begründete Lastenverteilung
Die gute bis sehr gute finanzielle Situation der meisten Bezirke und Gemeinden zeigt auch, dass finanzpolitische Anliegen, die isolierte, systemisch unkoordinierte und inhaltlich ungerechtfertigte Kostenverlagerungen von den Kommunen zum Kanton fordern, weitgehend ungerechtfertigt und nicht sinnvoll sind. Dies vorab, weil entsprechende Ansinnen immer in einen Gesamtzusammenhang gesetzt werden müssen. Sowohl kommunale wie auch kantonale Verantwortungsträger sind deshalb auch in Zukunft gehalten, die notwendigen staatlichen Aufgaben und deren Finanzierung vor dem Hintergrund klarer finanzpolitischer Rahmenbedingungen zuzuteilen und dabei bewährten Prinzipien wie der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz (Finanzierung, Entscheidung und Nutzung am gleichen Ort) Beachtung zu schenken. Gleichzeitig darf eine austarierte Ausgestaltung der Mitfinanzierungsmechanismen von verschiedenen staatlichen Ebenen nicht leichtfertig untergraben werden, indem ohne Einbettung in die Gesamtsystematik der Finanzflüsse einzelne Bestandteile ohne Not und Dringlichkeit geändert werden.

Beilage:

Finanzdepartement

Auskunft: Regierungsrat Kaspar Michel, Vorsteher Finanzdepartement, Tel. 041 819 23 00


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