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Energieverbrauch reduzieren und Einsatz von erneuerbaren Energien erhöhen

Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie unterstützt die regierungsrätliche Vorlage

(KR/i) Die Kommission für Raumplanung, Umwelt, Verkehr und Energie unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Markus Vogler, CVP Illgau, beantragt dem Kantonsrat, die Vorlage über eine Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes anzunehmen. Mit der Vorlage erhält der Kanton ein zeitgemässes Energiegesetz für den Gebäudebereich. Die Teilrevision schafft günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente, sparsame und umweltverträgliche Energienutzung sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien.

Die Kommission befasste sich an drei Sitzungstagen intensiv mit der Vorlage und der zukünftigen kantonalen Energiepolitik. Die Teilrevision leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der schweizerischen Energie- und Klimaziele. Unbestritten war dabei, dass die Anforderungen an Neubauten erhöht und dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die öffentlichen Bauten sollen im Sinne einer Vorbildfunktion nach Möglichkeit noch höhere Anforderungen erfüllen. Zudem werden Neubauten zukünftig auch einen Teil des benötigten Elektrizitätsverbrauchs, beispielsweise mit einer Fotovoltaikanlage, selbst erzeugen müssen. Ebenfalls sind in Neubauten reine Elektroheizungen nicht mehr zulässig. Effizienzanforderungen an neue Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen tragen ebenfalls dazu bei, den Elektrizitätsverbrauch zu senken.

Ein zentraler Punkt der Vorlage betrifft Heizungen und Warmwasseranlagen in bestehenden Bauten, welche mit fossiler Energie betrieben werden. Bei deren Ersatz muss neu mindestens 10 Prozent des bisherigen Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbarer Energie abgedeckt werden.

Anträge zu einem Ziel für den Gebäudebereich und Heizungen im Freien
Die Kantone sind gemäss Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen für den Gebäudebereich zuständig. Deshalb beantragt die Kommission nach ausgiebiger Diskussion für den Kanton Schwyz neu das Ziel in das Energiegesetz aufzunehmen, wonach in der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser in den Gebäuden bis 2050 keine fossilen Energien mehr zur Anwendung kommen.

Ferner beantragt eine Mehrheit der Kommission, dass – wie bereits in der Vernehmlassungsvorlage enthalten – die Bestimmung über Heizungen im Freien wieder in das Teilrevisionspaket aufgenommen wird. Aussenheizungen, welche mit dem Bauwerk verbunden sind, sollen mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderung gilt nicht für mobile Heizungen, wie beispielsweise Heizpilze.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Förderprogramm im Bereich der erneuerbaren Energien und energetischen Gebäudesanierungen sowie deren Finanzierung und Umsetzung. Mit Annahme des Gegenvorschlags zur Initiative «Geld zurück in den Kanton Schwyz» und daraus resultierend dem jährlichen Förderbeitrag des Kantons von 2.5 Mio. Franken wurde der Auftrag der Stimmbürger an den Regierungsrat erteilt. Das jährlich zur Verfügung stehende Budget von insgesamt 9.5 Mio. Franken ist vollumfänglich im Bereich der erneuerbaren Energien und energetischen Gebäudesanierungen einzusetzen. Die Kommission beantragt nicht nur die bestehenden Module zu fördern, sondern auch Innovationen und innovative Projekte zu unterstützen und auf diese Weise die zur Verfügung stehenden Gelder optimal einzusetzen.

Die Vorlage als Ganzes wurde an der Schlussabstimmung angenommen. Die Teilrevision soll im Mai 2021 vom Parlament verabschiedet werden.

Kantonaler Richtplan
Der kantonale Richtplan stellt das zentrale Steuerungsinstrument in der räumlichen Entwicklung eines Kantons dar. Er ist behördenverbindlich und wird alle vier Jahre überarbeitet und aktualisiert. Ebenfalls alle vier Jahre gilt es gegenüber dem Bund Bericht zu erstatten. Der Bericht informiert über sich ändernde Grundlagen (z.B. Bevölkerungsentwicklung) und beinhaltet überdies ein Vollzugscontrolling. Analog zum Richtplan wird auch der Controllingbericht dem Kantonsrat zur Beratung und Kenntnisnahme vorgelegt. Die Kommissionsmitglieder würdigten den Einbezug der Kommission in die Erarbeitung, die wertvolle Analysearbeit sowie den festgestellten Handlungsbedarf. Einstimmig beantragt die Kommission dem Kantonsrat, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

Informationsgeschäfte
Weiter liess sich die Kommission über die regierungsrätliche Beantwortung zweier Postulate informieren. Die parlamentarischen Vorstösse betreffen die Kantonsbeiträge an Strassen der Bezirke und Gemeinden sowie die Anpassung des Kantonsstrassennetzes. Ebenfalls Teil der Antwort ist der Umgang mit anstehenden Grossprojekten im Strassenbau. Abschliessend wurde die Kommission über die Vernehmlassungsvorlage des Planungs- und Baugesetzes vertieft in Kenntnis gesetzt. Die Vernehmlassung dauert noch bis Ende Mai 2021.

Kantonsrat
Die vorberatende Kommission

Auskunft:     Kantonsrat Markus Vogler, Präsident RUVEKO, Telefon 079 386 12 92, erreichbar: 11.00 – 12.00 Uhr


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