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Regierungsrat befürwortet die geplanten Lockerungen

Anhörung des Bundesrats zu weiteren Öffnungsschritten

(Stk/i) Der Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat bei den Kantonen in die Konsultation geschickten Vorschläge für weitere Öffnungsschritte. Diese betreffen vor allem die Erhöhung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen, die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants, die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht sowie die Öffnung der Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen.

Der Bundesrat hat beschlossen, die geltenden Covid-19-Massnahmen in drei Phasen aufzuheben, wobei die Öffnungsschritte abhängig von der Entwicklung der Covid-19-Pandemie sind. Dabei stehen als Kriterien die Zahl der Impfungen und die Belastung des Gesundheitswesens im Mittelpunkt.

Weitere Lockerungen stehen bevor
In seiner Konsultation bei den Kantonen schlägt der Bundesrat vor, Ende Mai weitere Lockerungen vorzunehmen. Vorgesehen ist die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants. Bei Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Auch die Vorgaben für Sport- und Kulturaktivitäten im Amateurbereich sollen gelockert werden. Präsenzveranstaltungen von Bildungseinrichtungen im Tertiärbereich sind in Abhängigkeit von der Raumgrösse möglich. Die Homeoffice-Pflicht kann aufgehoben werden, und Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen die Innenbereiche öffnen. Für alle diese Bereiche sollen aber weiterhin spezifische Schutzkonzepte zur Anwendung gelangen.

Der Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnungsschritte. Zusätzlich spricht er sich dafür aus, dass Erlebnis -und Freizeitbäder den Thermalbädern gleichgestellt werden und ebenfalls öffnen können. Die vom Bundesrat weiterhin vorgesehenen Kapazitätsbeschränkungen in den Läden erachtet der Regierungsrat als nicht mehr notwendig; sie sollen aufgehoben werden. Zudem spricht er sich dafür aus, die Vorgaben für die verschiedenen Bereiche nach Möglichkeit zu vereinfachen. Die Vielzahl unterschiedlicher Regelungen und Personenobergrenzen erschwert den Überblick und wirkt sich dadurch negativ auf die Akzeptanz aus.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Departement des Innern, Tel. 041 819 16 65 zwischen 10.00 und 11.00 Uhr


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