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Maskenpflicht auf der Sekundarstufe I wird aufgehoben

Testen wird für die Schulen ab 3. Klasse obligatorisch

(BiD/i) Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie hat das Bildungsdepartement die Schutzkonzepte für die verschiedenen Schulstufen überarbeitet. Auf der Sekundarstufe I entfällt die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler, generell werden klassenübergreifende Exkursionen, Lager und Schultheateraufführungen wieder möglich. Im Gegenzug werden die Schulen verpflichtet, ab der 3. Primarstufe an den repetitiven Spucktests mitzumachen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, auch nach den Sommerferien einen stabilen Präsenzunterricht gewährleisten zu können.

Seit rund einem Jahr unterrichten die Schulen im Kanton Schwyz aufgrund der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen. Erfreulicherweise ist es in dieser Zeit von wenigen Ausnahmen abgesehen gelungen, den Präsenzunterricht vor Ort dank strenger Schutzkonzepte aufrechterhalten zu können. Nachdem der Bund seinerseits die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie lockert, gilt es auch für die Schulen im Kanton Schwyz entsprechende Schritte umzusetzen. Das Bildungsdepartement hat daher die Schutzkonzepte für die verschiedenen Schulstufen mit Wirkung per Ende Mai angepasst.

Repetitives Testen erlaubt Wegfall der Maskenpflicht auf Sekundarstufe I
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, deren Schulen sich bereits am repetitiven Testen beteiligen, entfällt die Maskenpflicht bereits per 31. Mai. Die übrigen Schulen bis hinunter zur 3. Klasse werden dazu verpflichtet, sich spätestens per 7. Juni 2021 am repetitiven Testen mittels Spucktests zu beteiligen und erhalten ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Lockerungen bei den Schutzmassnahmen. So werden etwa nebst dem Wegfall der Maskenpflicht auch klassenübergreifende Aktivitäten, Lager, Schultheateraufführungen und andere Anlässe mit bis zu 100 Personen wieder möglich. Den Schulen wird damit eine Rückkehr zum nahezu «ordentlichen Schulbetrieb» ermöglicht.

Wechsel auf einstufige Freiwilligkeit beim repetitiven Testen
Im Gegenzug passt das Bildungsdepartement seine Strategie zum repetitiven Testen an und verlangt von den Schulen ab der 3. Primarstufe die verpflichtende Teilnahme an den wöchentlichen Spucktests. Mit diesen einfachen und zumutbaren Speichelproben sollen Ansteckungsketten frühzeitig erkannt und eingedämmt werden, um über die Sommerferien hinaus einen stabilen Schulbetrieb gewährleisten zu können. Bestehen bleibt jedoch die einstufige Freiwilligkeit, bei der die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte über die persönliche Teilnahme an den Tests entscheiden.

«Mit zunehmendem Impfschutz der erwachsenen Bevölkerung wird der Anteil an Infektionen bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zunehmen, weil für diese noch keine Impfmöglichkeit besteht. Die Volksschule dürfte damit vermehrt in den Fokus des Pandemiegeschehens rücken. Parallel zu den aktuellen Öffnungen in vielen gesellschaftlichen Bereichen ist ein verantwortungsvolles Vorgehen in den Schulen angezeigt. Daher ist es uns wichtig, das repetitive Testen als Frühwarnsystem über das Schuljahresende hinaus zu installieren» begründet Bildungsdirektor Michael Stähli den Wechsel zur einstufigen Freiwilligkeit, die in Abstimmung mit der kantonalen Teststrategie vorerst bis Ende September 2021 gilt. «Diese Massnahme soll es uns erlauben, auch nach den Sommerferien einen stabilen Schulbetrieb im Präsenzunterricht garantieren zu können».

Lockerungen auch im Bereich der nachobligatorischen Schulen 
Die erwähnten Lockerungen im Bereich der klassenübergreifenden Aktivitäten, Lager und Schultheateraufführungen gelten weitgehend auch für die nachobligatorischen Schulen der Sekundarstufe II. Allerdings bleibt bei diesen Schulen die Maskenpflicht aufrecht, da deren Aufhebung nicht in kantonaler Kompetenz liegt, sondern durch den Bundesrat beschlossen werden muss. Neu können Ausbildungsgänge der höheren Berufsbildung an Berufsfachschulen wieder vor Ort durchgeführt werden, solange die Beschränkung auf 50 Personen bzw. die Nutzung von maximal 50% der Raumkapazität nicht überschritten wird.

Aufgrund der Bestimmungen des Bundes hat die Pädagogische Hochschule Schwyz (PHSZ) bereits vor längerer Zeit beschlossen, das aktuelle Semester der Studiengänge Bachelor und Master in der Fernlehre abzuschliessen. Für die Zeit danach prüft die Hochschulleitung jedoch mögliche Anpassungen an ihrem Schutzkonzept und wird diese zeitnah kommunizieren.  

Bildungsdepartement
Information

Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00  


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