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Zügige und pragmatische Abwicklung der wirtschaftlichen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen

Sechstes Treffen zwischen dem Kanton und den Wirtschaftsverbänden

(VD/i) Vergangene Woche trafen sich Vertreter des Kantons und Exponenten der Schwyzer Wirtschaftsverbände zum sechsten Mal, um gemeinsam eine Lagebeurteilung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vorzunehmen. Die Verbandsvertreter attestierten dem Kanton eine speditive und wirksame Abwicklung der wirtschaftlichen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen. Gleichzeitig zeigten sie sich erleichtert und erfreut über die jüngsten Öffnungsschritte des Bundesrates. Damit können die wirtschaftlichen Aktivitäten wieder weitgehend uneingeschränkt ausgeübt werden.

Am Treffen teilgenommen haben Vertreter des H+I – Der Schwyzer Wirtschaftsverband, des Kantonal-Schwyzerischen Gewerbeverbands, des Gewerkschaftsbundes, des Baumeisterverbands, Schwyz Tourismus, GastroSchwyz und Schwyz Next. Im Zentrum des Austauschs standen die verschiedenen wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen des Bundes und des Kantons Schwyz sowie deren Umsetzungsstand.

Härtefallprogramm und Kurzarbeitsentschädigung
Bis Ende Mai 2021 wurden beim Kanton 907 Härtefallgesuche eingereicht. Davon konnten 783 bewilligt werden. Ausbezahlt wurden bereits rund 62 Mio. Franken. Das Programm läuft noch bis Ende Juni 2021 (Eingabefrist: 31. Juli 2021). Es zeichnet sich ab, dass die vom Kantonsrat gesprochenen knapp 94 Mio. Franken ausreichen sollten. Entsprechend ist Regierungsrat Andreas Barraud überzeugt, dass mit dem Schwyzer Härtefallprogramm ein wirkungsvolles und zielgerichtetes Instrument geschaffen werden konnte und gleichzeitig dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit Steuergeldern nachgekommen wird.

Während der Pandemie haben rund 3300 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung abgerechnet. Bis Ende Mai 2021 wurden Entschädigungsleistungen im Umfang von rund 185 Mio. Franken ausbezahlt. Während sich im Mai 2021 noch etwa 800 Betriebe in Kurzarbeit befanden, geht Hubert Helbling, Vorsteher des Amts für Arbeit davon aus, dass die Zahl im Juni 2021 stark sinken wird, da seit 31. Mai 2021 auch die Innenbereiche der Gastronomiebetriebe wieder geöffnet haben dürfen.

Covid-Erwerbsersatzentschädigung und Covid-19-Überbrückungskredite
Die Corona-Erwerbsersatzentschädigung unterstützt vor allem Selbständigerwerbende, die direkt oder indirekt von Zwangsschliessungen sowie Veranstaltungseinschränkungen betroffen sind. Bis Ende Mai 2021 hat die Ausgleichskasse Schwyz rund 4800 Bezügern Leistungen im Umfang von 42 Mio. Franken ausgerichtet.

Eine weitere zentrale Unterstützungsmassnahme bildeten die vom Bund verbürgten Covid-19-Überbrückungskredite, welche von den Geschäftsbanken bis 31. Juli 2020 gewährt wurden. Im Kanton Schwyz waren dies über 2900 Kredite mit einem Volumen von 358 Mio. Franken. Hiervon wurden schweizweit bereits rund 13 Prozent zurückbezahlt. Die Ausfallquote liegt aktuell bei rund 1.5 Prozent.

Kantonales Impulsprogramm
Das kantonale Impulsprogramm «Hopp Schwyz» lief im Sommer 2020 erfolgreich an. In einer ersten Phase ging es darum, die Bevölkerung zu motivieren, im Kanton Schwyz zu konsumieren und zu investieren. Über 9000 Hopp-Schwyz-Flaggen schmückten zu Spitzenzeiten die Wohnhäuser und Gewerbebetriebe. Im Herbst und Winter 2020 folgten breit angelegte touristische Kampagnen, welche jedoch aufgrund der Pandemie sistiert werden mussten. Eine Fortsetzung ist geplant. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Lancierung von nachhaltigen Projekten aus der Gastronomie, Tourismus, Landwirtschaft und weiteren Branchen. Diese sind gut angelaufen und werden im zweiten Semester 2021 fortgeführt, so dass das Impulsprogramm Ende 2021 abgeschlossen werden kann.

Gesundheitliche Lage und repetitives Testen in den Betrieben
Martina Trütsch, Vorsteherin des Amts für Gesundheit und Soziales, erläuterte die gesundheitliche Situation im Kanton Schwyz sowie die Fortschritte in der Pandemiebekämpfung. Anschliessend wies sie nochmals darauf hin, dass Betriebe, welche ihre Belegschaft wöchentlich testen, ihre Mitarbeitenden von der Quarantänepflicht (Kontaktquarantäne) befreien können. Zudem sind Betriebe, welche regelmässig testen, seit 31. Mai 2021 von der Home-Office-Pflicht entbunden. Für diese Betriebe gilt eine Home-Office-Empfehlung (vgl. www.sz.ch/reihentests).

Zurück zur Normalität mit neuen Herausforderungen
Abschliessend dankten die Verbandsvertreter dem Kanton für die speditive und professionelle Handhabung der verschiedenen Unterstützungsmassnahmen. Diese konnten den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Unternehmen erheblich eindämmen. Die anwesenden Unternehmer zeigten sich erleichtert und erfreut, dass die wirtschaftlichen Einschränkungen nun weitgehend aufgehoben sind. Teilweise zeige sich derzeit ein erfreulicher Nachholbedarf im Konsum- und Investitionsverhalten. Demgegenüber sehe sich die Industrie sowie die Baubranche mit neuen Herausforderungen konfrontiert. So verzeichnen gewisse Rohstoffe und Produkte starke Preisanstiege, gepaart mit teilweise langen Lieferverzögerungen.

 

Volkswirtschaftsdepartement
Auskunft:      Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, Telefon 041 819 18 00 (erreichbar 13.00 – 14.00 Uhr)

 

Anhang:
Tabelle: Übersicht der wichtigsten wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen im Kanton Schwyz (Stand: Ende März 2021)

Instrument

Anzahl Bezüger

Erfolgte Auszahlungen in Mio. Franken

Härtefallprogramm

783

62

Kurzarbeitsentschädigung

3280

185

Corona-Erwerbsausfallentschädigung *

4783

42

Covid-19-Überbrückungskredite

2923

358

* Zahlen der Ausgleichskasse Schwyz


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