Navigieren im Kanton Schwyz

Fünfter Öffnungsschritt: Regierungsrat setzt sich für weitergehende Lockerungen ein

Konsultation des Bundes zum fünften Öffnungsschritt

(Stk/i) Der Regierungsrat unterstützt die vom Bundesrat bei den Kantonen in die Konsultation geschickten Vorschläge für den fünften Öffnungsschritt. Dieser betrifft vor allem die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien, eine Erhöhung der Gruppengrösse pro Tisch in Restaurants, Kapazitätsausweitungen für Läden, Freizeitbetriebe und Sporteinrichtungen sowie einfachere Regeln für Veranstaltungen. Angesichts der weiteren Entspannung der epidemiologischen Lage möchte der Regierungsrat aber zusätzliche Lockerungen.

Der Bundesrat hat weitere Lockerungsmassnahmen bei den Kantonen in die Konsultation geschickt. Dabei stehen weiterhin die Zahl der Impfungen und die Belastung des Gesundheitswesens als Kriterien im Mittelpunkt.

Keine Kapazitätsbeschränkungen bei Maskenpflicht
Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme den vom Bund geplanten fünften Öffnungsschritt. Gleichzeitig fordert er aber punktuell weitergehende Lockerungen. So verlangt er, auf eine maximale Anzahl von Gästen pro Tisch in Restaurants zu verzichten und die Regeln für private und öffentliche Veranstaltungen zu lockern. Aus Sicht des Regierungsrats sollen zudem die Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel sowie bei Sport- und Kulturaktivitäten in Innenräumen generell wegfallen, solange die Maskentragepflicht gilt.

Der Kanton Schwyz sieht betreffend der erweiterten Warnfunktion der Swiss Covid-App keinen Mehrwert, erachtet die Umsetzung als nicht praktikabel und lehnt diese Verordnung deshalb ab.

Die vom Bund vorgeschlagene Erhöhung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung und die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens werden vom Regierungsrat unterstützt.

Staatskanzlei

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Departement des Innern, Tel. 041 819 16 65 zwischen 10.00 bis 11.00 Uhr


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken