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Covid-Zertifikat für Getestete, Genesene und Geimpfte

Die Ausstellung im Kanton Schwyz ist gestartet

(DI/i) Das Covid-Zertifikat soll in Zukunft Erleichterungen für getestete, genesene und geimpfte Personen im Inland sowie im internationalen Reiseverkehr mit sich bringen. Über den genauen Anwendungsbereich des Zertifikats entscheidet der Bundesrat Ende Juni. Die Ausstellung erster Zertifikate hat im Kanton Schwyz am Montag begonnen.

Das vom Bund schweizweit eingeführte Covid-Zertifikat dokumentiert bezüglich Covid-19 eine Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat. Das Zertifikat ist ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung der Lage. Es soll in Zukunft Erleichterungen für getestete, genesene und geimpfte Personen im Inland sowie im internationalen Reiseverkehr mit sich bringen. Das Herzstück des personifizierten Zertifikats ist ein QR-Code. Das Zertifikat wird als PDF-Dokument erstellt und kann danach in die «Covid Certificate»-App übertragen werden.

So kommt man zum Zertifikat
Die Ausstellung des Zertifikats für genesene, geimpfte und getestete Personen erfolgt in unterschiedlichen Prozessen:

Zertifikat «Genesen»: Personen mit positivem PCR-Test können über ein Formular auf www.sz.ch/covid-zertifikat beim Bundesamts für Gesundheit (BAG) ein Zertifikat beantragen. Danach erhalten sie das Zertifikat per Briefpost zugestellt. Die Auslieferung des Zertifikats beansprucht rund eine Woche. Als genesen gilt eine Person ab dem 11. Tag nach einem positiven PCR-Test. Personen, die mit einem Antigen-Schnelltests positiv getestet worden sind, erhalten kein Zertifikat. Diese Personen müssen sich auf der erwähnten Internetseite informieren, wie und unter welchen Bedingungen sie zu einem Zertifikat kommen.

Zertifikat «Geimpft»: Ab dieser Woche werden die Zertifikate für vollständig geimpfte Personen direkt nach der letzten Impfung (Impfzentrum, Apotheke oder Arztpraxis) abgegeben. Personen, welche bereits vor dem 21. Juni 2021 in einem Impfzentrum, einer Apotheke oder durch eine mobile Impfequipe (z.B. Bewohner und Mitarbeitende von Heimen) vollständig geimpft worden sind, werden per SMS oder in Ausnahmefällen per Briefpost bis Ende Juni 2021 angeschrieben. Anschliessend können sie ihr Zertifikat gemäss Anleitung beantragen. Personen, die in einer Arztpraxis geimpft worden sind, können ab dieser Woche das Zertifikat direkt bei der Arztpraxis beantragen.

Zertifikat «Getestet»: Nach einem negativen PCR-Test erhalten Personen ab Ende Juni ihr Zertifikat direkt in die «Covid Certificate» App ausgeliefert. Vor der Durchführung des Tests muss explizit mitgeteilt werden, dass ein Zertifikat gewünscht wird. Bei Antigen-Schnelltests können ab Ende Juni Zertifikate durch die Testinstitutionen direkt vor Ort ausgestellt werden. Für Selbsttests werden keine Zertifikate ausgestellt.

Unterschiedliche Gültigkeitsdauer der Zertifikate
Für die Besitzer eines Zertifikats gilt es zu beachten, dass diese je nach Art eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer aufweisen. Auf dem Zertifikat für geimpfte Personen ist aktuell eine Dauer von zwölf Monaten nach Verabreichung der letzten Impfdosis hinterlegt. Das Zertifikat für genesene Personen ist ab dem elften Tag nach einem positiven PCR-Test gültig und dauert ab dann 180 Tage. Das Zertifikat für negativ getestete Personen ist bei einem PCR-Test 72 Stunden und bei einem Antigen-Schnelltest 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme gültig.

Über den genauen Anwendungsbereich des Zertifikats entscheidet der Bundesrat Ende Juni.

Bei Fragen wird empfohlen, in jedem Fall die Internetseiten des Kantons www.sz.ch/covid-zertifikat und des Bundes www.bag-coronavirus.ch/zertifikat zu konsultieren. Dort werden die verschiedenen Elemente der Zertifikatsprozesse ausführlich und dem Entwicklungsstand entsprechend beschrieben.

Departement des Innern


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