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Maskentragpflicht an allen Schulen aufgehoben

Schutzkonzepte werden gelockert

(BiD/i) Nach dem jüngsten Öffnungsschritt des Bundesrates hat das Bildungsdepartement die Schutzkonzepte der verschiedenen Schulstufen angepasst. Es übernimmt die entsprechenden Lockerungen des Bundes und hebt die Maskentragpflicht an den Schwyzer Schulen auf. Im Sinne eines Frühwarnsystems bleibt das repetitive Testen an den Primarschulen (ab 3. Klasse), Sekundarschulen sowie den Mittelschulen vorderhand noch in Kraft.

Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat die Corona-Massnahmen per Samstag, 26. Juni 2021 stark reduziert. So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Zudem verzichtet der Bund ab diesem Datum auch auf die Maskentragpflicht an der Arbeit und in der Sekundarstufe II (Berufsfachschulen und Mittelschulen).

Schutzkonzepte für die Schulen werden weiter gelockert
Weil sich die Situation auch im Kanton Schwyz deutlich entspannt hat, übernimmt das Bildungsdepartement diese Regelung und hebt die Maskentragpflicht an allen Schulen bis hinauf zur Sekundarstufe II sowohl für Lehrpersonen als auch für Schülerinnen und Schüler auf. Nach wie vor gilt es jedoch die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Weitere Lockerungen ergeben sich zudem im Bereich von Schulanlässen. Bei einer Sitzpflicht (z.B. Schultheater, Vorträge, etc.) sind bis zu 1000 Personen zulässig, wobei jedoch lediglich 2/3 der Kapazität der Örtlichkeit genutzt werden darf. Für Veranstaltungen ohne Sitzpflicht beträgt die maximale Teilnehmerzahl drinnen 250 Personen, draussen erhöht sich diese Limite auf neu 500 Personen. Eine Schutzmaskenpflicht gilt für solche Veranstaltungen lediglich noch dort, wo der Mindestabstand von 1.5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Covid-19 Zertifikat ist für öffentliche Bildungseinrichtungen wirkungslos
Da es sich bei den Schulen um öffentliche Einrichtungen handelt, entfaltet das Covid-19-Zertifikat (für Geimpfte, Genesene oder Getestete) an diesen keine Wirkung. Es berechtigt folglich nicht dazu, von den Schutzkonzepten abzuweichen.

In Kraft bleiben bis auf Weiteres die Weisungen über das repetitive Testen auf Sars-CoV-2 an der öffentlichen Volksschule sowie den Schulen der Sekundarstufe II. Das Bildungsdepartement hält sich dabei an die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welches auch nach dem letzten Öffnungsschritt das regelmässige Testen dieser Bevölkerungsgruppe (für welche ein Impfschutz vorderhand noch ausstehend ist) im Sinne eines Frühwarnsystems weiterhin empfiehlt.

Im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Sommerferien wird das Bildungsdepartement die Schulträger rechtzeitig über allfällig weitere Anpassungen der Schutzkonzepte informieren.

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00


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