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Innerkantonaler Finanzausgleich wird erhöht

Verstärkung des Normaufwandausgleichs um 3.5 Mio. Franken

(FD/i) Im Jahr 2022 werden die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke mit insgesamt 78 Mio. Franken unterstützt. 49.5 Mio. Franken zahlen die finanzstarken Gemeinden und Bezirke, 28.5 Mio. Franken richtet der Kanton in Form des Normaufwandausgleichs aus. Zusätzliche 15 Mio. Franken erhalten die Gemeinden und Bezirke aus der Grundstückgewinnsteuer. Insgesamt werden die Ausgleichszahlungen gegenüber dem laufenden Jahr erhöht.

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich für das Jahr 2022 festgelegt. Dieser beinhaltet einerseits den Steuerkraftausgleich zwischen den Gemeinden und Bezirken sowie andererseits den Normaufwandausgleich des Kantons an die strukturschwachen Gemeinden. Dieser wurde um 3.5 Mio. Franken erhöht und fokussiert sich – wie im Bericht «Finanzen 2020» vorgeschlagen – insbesondere auf die steigenden Soziallasten der Gemeinden.

Verstärkter horizontaler Finanzausgleich
Im Rahmen des Steuerkraftausgleichs unterstützen die vier finanzstarken Gemeinden Freienbach, Wollerau, Feusisberg und Altendorf 21 finanzschwache Gemeinden mit insgesamt 41 Mio. Franken. Gegenüber 2021 wird damit die Ausgleichssumme um 2 Mio. Franken reduziert. Der Bezirk Höfe richtet an zwei finanzschwächere Bezirke rund 8.5 Mio. Franken (Vorjahr 8.9 Mio. Franken) aus. Ergänzt wird die Ausgleichssumme im Steuerkraftausgleich durch den Anteil der Bezirke und Gemeinden am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer in der Höhe von 15 Mio. Franken, welcher gegenüber dem Vorjahr um 4 Mio. erhöht wird.

Entlastung der Gemeinden mit erhöhten Soziallasten
Im Rahmen des Normaufwandausgleichs leistet der Kanton an diejenigen Gemeinden Zuwendungen, welche überdurchschnittlichen Aufwand in verschiedenen Aufgabengebieten ausweisen. Gegenüber dem Vorjahr leistet der Kanton hierfür eine um 3.5 Mio. Franken höhere Abgeltung von insgesamt 28.5 Mio. Franken an die strukturschwächeren Gemeinden. Mit dieser punktuellen Optimierung des Normaufwandausgleichs wird der Entwicklung der Soziallasten (wirtschaftliche Hilfe, Asylwesen) Rechnung getragen. Die finanzielle Erhöhung des Normaufwandausgleichs, gepaart mit der Fokussierung auf die Soziallasten der Gemeinden, führt mit Ausnahme weniger Gemeinden zu erhöhten Ausgleichsleistungen. Insgesamt erhalten 22 Gemeinden eine Zusicherung für einen Normaufwandausgleich. In acht Gemeinden ist der angerechnete Normertrag höher als der Normaufwand, weshalb kein Anspruch auf Normaufwandausgleich entsteht.

Wirksamer Finanzausgleich
Mit den vom Regierungsrat festgelegten Zusicherungen für das Jahr 2022 wird der Innerkantonale Finanzausgleich weiterhin auf einem soliden Niveau ausgerichtet, von dem die Empfängergemeinden und Empfängerbezirke massgeblich profitieren. Mit diesen nach wie vor hohen und zusätzlichen verstärkten Ausgleichszahlungen bleibt die finanzielle Stabilität der Schwyzer Gemeinwesen gewährleistet. Die Ausgleichszahlungen stärken die Autonomie der Empfängergemeinden und ermöglichen innerkantonal den Abbau der Steuerbelastungsunterschiede sowie die Realisierung einer bedarfsgerechten Versorgung und wirksamen Aufgabenerfüllung. Die Erhöhung des Normaufwandausgleichs und die vermehrte Fokussierung auf die Soziallasten entlastet insbesondere finanzschwächere Zentrumsgemeinden wie Arth, Einsiedeln, Schübelbach oder Steinen.

Beilage:
Entwicklung Finanzausgleich 2021-2022

Finanzdepartement

Auskunft: Regierungsrat Kaspar Michel, Vorsteher Finanzdepartement, Tel. 041 819 23 00 (10.00 bis 11.00 Uhr)


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