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Härtefallanträge können noch bis 31. Juli 2021 eingereicht werden

Covid-19-Härtefallprogramm läuft aus

(VD/i) Bund und Kanton unterstützen Unternehmen, die infolge der Covid-19-Pandemie als Härtefall gelten. Nicht rückzahlbare Beiträge können Unternehmen gewährt werden, die besonders von der Covid-19-Pandemie betroffen sind.

Es sind dies Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung seit dem 1. November 2020 mindestens 40 Tage schliessen mussten. Hinzu kommen Unternehmen, die einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent im Jahr 2020 oder während der letzten 12 Monate (bis und mit Juni 2021) ausweisen. Die detaillierten Anforderungen (Gründungsdatum, Firmensitz, Mindestumsatz usw.) sowie die Berechnungsgrundlage für die Härtefallbeiträge sind unter www.sz.ch/haertefall abrufbar.

Härtefallanträge können noch bis spätestens 31. Juli 2021 elektronisch eingereicht werden. Anschliessend endet im Kanton Schwyz das Härtefallprogramm.

 

Volkswirtschaftsdepartement

Auskunft für Medien: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00, erreichbar: Donnerstag, 8. Juli 2021, 10.30 – 11.30 Uhr


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