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Regierung sagt Ja zum neuen Psychiatriekonkordat

Uri, Schwyz und Zug intensivieren die Zusammenarbeit in der Psychiatrieversorgung

Schwyz, 23. Juni 2016

Regierung sagt Ja zum neuen Psychiatriekonkordat

Uri, Schwyz und Zug intensivieren die Zusammenarbeit in der Psychiatrieversorgung

 

(Stk/i) Das Psychiatriekonkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug steht vor einer Totalrevision. Ziel ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine integrierte Versorgung im Konkordatsgebiet zu schaffen. Die drei Kantone werden demnach die psychiatrische Versorgung in Zukunft miteinander planen und organisieren. Die gemeinsame Betriebsgesellschaft gewährleistet eine vernetzte und patientenorientierte Versorgung in hoher Qualität. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die interkantonale Vereinbarung anzunehmen.

Die Kantone Uri, Schwyz und Zug beabsichtigen, die Strukturen der Psychiatrieversorgung koordiniert weiterzuentwickeln. Dazu soll das bestehende Konkordat betreffend die Psychiatrische Klinik Oberwil-Zug vom 29. April 1982 aktualisiert und die Psychiatrische Klinik Zugersee von der heutigen Trägerschaft (Verein Barmherzige Brüder Zug) übernommen werden.

Versorgung aus einer Hand
Das totalrevidierte Psychiatriekonkordat legt die Grundlage für die Schaffung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft, welche als gemeinnützige Aktiengesellschaft geführt wird. Sie vereint die ambulanten psychiatrischen Dienste der Kantone Uri, Schwyz und Zug sowie die Psychiatrische Klinik Zugersee unter einem rechtlichen Dach. Damit wird den Patientinnen und Patienten aus dem Konkordatsgebiet ein effizientes und qualitativ hochstehendes psychiatrisches und psychotherapeutisches Angebot zur Verfügung gestellt. Dies erfordert, dass alle Akteure abgestimmt zusammenarbeiten und Synergien nutzen.

Zukunftsweisende Partnerschaft
Die Zusammenarbeit der drei Kantone in ihrer Psychiatrieversorgung hat Vorbildcharakter. Denn die Gesundheitspolitik der Zukunft muss über Kantonsgrenzen hinausdenken. Gemeinsam kommen die drei Kantone Uri, Schwyz und Zug auf ein Einzugsgebiet von rund 300 000 Personen. Dies ist eine ideale Grösse für ein Versorgungskonzept, das sowohl die stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen umfasst.

Die Umsetzung beginnt 2017
In den nächsten Monaten wird die Vorlage durch die zuständigen politischen Gremien in den drei Kantonen beraten. Der Regierungsrat des Kantons Schwyz beantragt dem Kantonsrat, die Vereinbarung anzunehmen. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für den Aufbau der gemeinsamen Betriebsgesellschaft geschaffen, so dass nach Inkraftsetzung des neuen Konkordats – vorgesehen Mitte 2017 – die Umsetzung in Angriff genommen werden kann. Neben Personal-, Finanz- und Organisationsfragen geht es insbesondere auch um die Zusammenarbeit zwischen den ambulanten und stationären Leistungserbringern. Der Start der neuen Betriebsgesellschaft ist auf den 1. Januar 2018 vorgesehen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: BerichtVorlage und Konkordatstext


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