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Schulstart mit bewährten Covid-19-Schutzkonzepten

Keine Maskenpflicht und einstufige Freiwilligkeit beim repetitiven Testen

(BiD/i) Im Hinblick auf den Start des neuen Schuljahres hat das Bildungsdepartement die Schutzkonzepte für die verschiedenen Schulstufen überprüft. Zum Beginn des neuen Schuljahres gelten unverändert dieselben Massnahmen, wie sie bereits vor den Sommerferien in Kraft waren. Auf allen Schulstufen bis und mit Sekundarstufe II kann demzufolge auf eine Maskenpflicht verzichtet werden, jedoch bleibt vorderhand bei den Primarschulen (ab 3. Klasse), Sekundarschulen sowie den Mittelschulen das repetitive Testen noch in Kraft.

Am kommenden Montag, 16. August 2021 nehmen die Schulen in der Ausserschwyz wieder ihren Betrieb auf, die Schulen im Raum Innerschwyz folgen (mehrheitlich) eine Woche später. Auch das neue Schuljahr startet wiederum mit Schutzkonzepten gegen Covid-19, um einen möglichst sicheren und stabilen Schulbetrieb im Präsenzunterricht gewährleisten zu können.

Das Bildungsdepartement hat aufgrund einer Situationsanalyse beschlossen, vorderhand mit den identischen Schutzkonzepten zu starten, wie sie bereits zum Ende des letzten Schuljahres galten. Das heisst, das auf allen Schulstufen bis und mit Sekundarstufe II auf eine Maskenpflicht verzichtet wird, jedoch sind unverändert die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Weisungen über das repetitive Testen bleiben vorerst in Kraft
In Kraft bleiben zudem bis auf Weiteres die Weisungen über das repetitive Testen auf Sars-CoV-2 an der öffentlichen Volksschule sowie den Vollzeitschulen der Sekundarstufe II. Das Bildungsdepartement hält sich dabei an die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), welches den Kantonen im Hinblick auf die Wiederaufnahme des Schulbetriebs das regelmässige Testen dieser Bevölkerungsgruppe (für welche ein Impfschutz vorderhand noch weitgehend ausstehend ist) im Sinne eines Frühwarnsystems weiterhin empfiehlt.

Um an den Schulen rasch einen Überblick zu erlangen, wie sich die zahlreichen Ferienrückkehrer aus stärker von der Pandemie betroffenen Ländern sowie die flächendeckende Ausbreitung der Delta-Variante auf die Infektionszahlen auswirken, sind die genannten Schulen vorderhand dazu verpflichtet, das repetitive Testen den Schülerinnen und Schülern anzubieten. Über die persönliche Teilnahme an diesem Angebot entscheiden im Sinne der einstufigen Freiwilligkeit weiterhin die Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigte.

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00


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