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Schutzkonzepte für die verschiedenen Schulstufen angepasst

Bildungsdepartement reagiert auf Beschlüsse des Bundesrates

(BiD/i) Die vom Bundesrat am 8. September beschlossene Ausweitung der Zertifikatspflicht hat nicht nur Auswirkungen auf den Freizeitbereich, sondern auch auf die verschiedenen Bildungsstufen, insbesondere was Veranstaltungen und Schulanlässe betrifft. Um Klarheit zu schaffen, hat das Bildungsdepartement daher die verschiedenen Schutzkonzepte mit sofortiger Wirkung angepasst.

Mit den Anpassungen an den verschiedenen Schutzkonzepten verfolgt das Bildungsdepartement das Ziel, alle am Bildungssystem beteiligten Personen bestmöglich zu schützen, den Präsenzunterricht möglichst aufrechterhalten zu können und den Schulträgern praktikable Lösungen in der praktischen Umsetzung der Schutzmassnahmen zu liefern. Aufgrund der Ausweitung der Zertifikatspflicht stellen sich primär Fragen hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen und Schulanlässen.

Obligatorische Volksschule und Sekundarstufe II
Obligatorische Veranstaltungen mit Erziehungsberechtigten (z.B. Elternabende) können gemäss aktualisiertem Schutzkonzept bis zu einer Personenzahl von maximal 50 Personen in Innenräumen weiterhin ohne Zertifikatspflicht abgehalten werden. Demgegenüber sind grössere, freiwillige Veranstaltungen wie z.B. Schultheater, Tage der offenen Türe etc. vorderhand nur noch mit einer Zertifikatspflicht durchführbar.

Pädagogische Hochschule Schwyz verbleibt vorerst in der Fernlehre
Im Bereich der Hochschulen erlaubt der Bundesrat mit seinem letzten Beschluss die volle Auslastung der räumlichen Kapazitäten lediglich bei Durchsetzung der Zertifikatspflicht. Da für eine solche aktuell weder die grundsätzlichen rechtlichen noch die praktischen Fragen geklärt sind, verzichtet die PHSZ vorderhand auf die Zertifikatspflicht bei ihren Lehrveranstaltungen. Dies bedeutet, dass das erste und zweite Studienjahr der Bachelorstudiengänge das Herbstsemester in Fernlehre beginnen. Weiterhin in Präsenz durchgeführt werden die Vorbereitungskurse sowie Veranstaltungen des dritten Studienjahrs der Bachelorstudiengänge.

Weiterführung repetitives Testen Das für die Schulen verpflichtende Bereitstellen der Testungen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen wird bis mindestens zu den Herbstferien weitergeführt. Das repetitive Testen ermöglicht das frühzeitige Erkennen von lnfektionen und damit die Reduktion von Ansteckungen von Kindern, die sich bis auf weiteres nicht impfen lassen können. Weil damit die Anzahl der Ausbruchsuntersuchungen gesenkt und die Anzahl der Klassen und Schulen in Quarantäne erheblich verringert werden können, unterstützt das repetitive Testen einen weitestgehend regulären Schulbetrieb auch im Herbst. Die Effektivität zeigt sich in der Anzahl der durchgeführten Tests, die sich bereits in den ersten zwei Wochen nach dem Schulstart von 6`400 auf über 7`500 Tests erhöht hat und eine Positivitätsrate von 0.5% aufweist (vor Sommerpause 0.03%).
Das Departement des Innern und das Bildungsdepartement haben eine gemeinsame Weisung zu Ausbruchsuntersuchungen und Ausbruchtests im Rahmen von SARS-CoV-2 an Schulen erlassen. Diese soll für ein kantonsweit standardisiertes Vorgehen im Falle von Mehrfachinfektionen an einer Schule sorgen.

Bildungsdepartement
Auskunft: Michael Stähli, Vorsteher Bildungsdepartement, Telefon 041 819 19 00

 


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