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Mit den Vorschlägen des Bundes teilweise einverstanden

Der Regierungsrat äussert Vorbehalte gegen die vorgeschlagenen Anpassungen der Covid-19-Verordnung

(DI/i) Der Bundesrat hat die Kantone zu zwei Anhörungen über Änderungen der Covid-19-Verordnung eingeladen. Mit der Anpassung der Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs soll die Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen geregelt werden. Die Anpassungen der Covid-19-Verordnung Zertifikate legt den Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen fest, die im Ausland geimpft wurden. Der Regierungsrat äussert zu beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen Vorbehalte betreffend des Vollzugs.

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassung der Covid-19-Verordnung im Bereich Einreisebestimmungen ist der Regierungsrat nur teilweise einverstanden. Zwar wird unterstützt, dass der Bund die Einreisebestimmungen im Hinblick auf die Herbstferien verschärfen will und dass künftig bei der Einreise ein elektronisches Formular ausgefüllt werden soll. Ebenso begrüsst der Regierungsrat, dass von Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen ein negativer Test bei der Einreise verlangt und bei sämtlichen Einreisemöglichkeiten Kontrollen gemacht werden sollen. Jedoch werden die beiden vorgeschlagenen Varianten (zusätzlicher Test und Quarantäne) als zu wenig praktikabel, kontrollier- und durchsetzbar erachtet. Aus Sicht des Regierungsrates ist das vorgeschlagene Verfahren bei beiden Varianten zu stark kantonsbezogen. Touristen halten sich oftmals in mehreren Kantonen auf, darum wäre es wünschenswert, wenn ein gesamtschweizerisch einheitlicher Vollzug unter Miteinbezug des Bundes sichergestellt wird.

Ausdehnung Impfstoffliste
Der Regierungsrat ist grundsätzlich einverstanden, dass die Impfstoffliste, welche zur Ausstellung eines Schweizer Covid-Zertifikats führt, auf die Liste der European Medicines Agency (EMA) ausgedehnt wird. Damit können alle Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen. In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass die Ausstellung der Zertifikate aber zentral über den Bund erfolgen soll, damit ein gesamtschweizerisch einheitlicher Vollzug sichergestellt ist.

Departement des Innern

Auskunft: Petra Steimen-Rickenbacher, Landammann, Tel. 041 819 16 65, erreichbar: Donnerstag, 16. September 2021, 14-15 Uhr


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