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Weiterführung der Bereinigung des Kantonalen Schutzinventars

(BiD/i) Mit Inkraftsetzung des neuen Denkmalschutzgesetzes (DSG) erhielt die kantonale Denkmalpflege u.a. den Auftrag, das bestehende Kantonale Schutzinventar (KSI) zu überprüfen respektive zu bereinigen. Ab Kalenderwoche 40 erfolgt die Inventarbereinigung in den Gemeinden Wollerau und Feusisberg.

In einem ersten Schritt werden in den beiden Gemeinden jene Schutzobjekte auf den weiteren Verbleib im KSI überprüft, die noch nie Denkmalpflege-Subventionsbeiträge erhalten haben. In einem zweiten Schritt erfolgt die Prüfung der Schutzwürdigkeit für jene KSI-Objekte, für die bereits Subventionsbeiträge im Rahmen einer Restaurierung gesprochen wurden, sowie für weitere, neue Objekte (z.B. aus dem Bauernhausinventar u.ä.), die bisher nicht im KSI aufgeführt waren.

Die KSI-Bereinigungsarbeiten werden in den genannten Gemeinden durch das Büro Bauforschung & Kunstgeschichte Brigitte Moser, Zug, im Auftrag der kantonalen Denkmalpflege vorgenommen.

Bildungsdepartement
Auskunft: Monika Twerenbold, Denkmalpflegerin, 041 819 20 60


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