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Regierungsrat fordert Gratistests für Personen bis 25 Jahre

Anhörung der Kantone zur Testkostenübernahme und Schaffung einer nationalen Anmeldestelle

(Stk/i) Der Bundesrat hat die Kantone zu einer Anhörung über zwei Änderungen der Covid-19-Verordnung eingeladen. Die eine betrifft die Testkostenübernahme während einer Übergangszeit und die andere die Schaffung einer Anmeldestelle für im Ausland geimpfte oder genesene Personen. Der Regierungsrat unterstützt den bundesrätlichen Vorschlag zum Testen im Grundsatz, fordert aber zusätzlich Gratistests für Personen bis 25 Jahre und vier Gratistests pro Monat für Personen über 25 Jahre.

Nach einem Entscheid des Bundesrates ist das Testen von Personen ohne Symptome ab 10. Oktober 2021 nicht mehr kostenlos. Er schlägt in seiner Konsultation bei den Kantonen nun vor, die Frist für das kostenlose Testen für einmal geimpfte Personen bis 30. November 2021 zu verlängern. Der Regierungsrat unterstützt diesen Vorschlag grundsätzlich. Hauptsächlich mit Blick auf den möglichst ungehinderten Zugang zu Bildungsinstitutionen verlangt er aber zusätzlich, dass Tests für ungeimpfte und symptomlose Personen bis 25 Jahre kostenlos bleiben. Auch Personen über 25 Jahre sollen sich viermal pro Monat gratis testen lassen können. Diese Regelung soll solange in Kraft bleiben wie die Zertifikatspflicht gilt.

In seiner zweiten Konsultationsvorlage schlägt der Bundesrat die Schaffung einer nationalen Anmeldestelle für Covid-Zertifikate für geimpfte oder genesene Personen vor, die aus Ländern ausserhalb der EU in die Schweiz einreisen. Die Bearbeitung soll jeweils durch denjenigen Kanton erfolgen, in dem die erste Übernachtung gebucht oder geplant ist. Mit dieser Regelung ist der Regierungsrat im Grundsatz einverstanden. In der konkreten Abwicklung sind aus Sicht des Regierungsrates allerdings noch einige Punkte offen. Das betrifft insbesondere die Zuständigkeiten und die Fristen.

Staatskanzlei

Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Departement des Innern, Tel. 041 819 16 65 zwischen 15.00 bis 16.00 Uhr


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