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Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Harmonisierung der Baubegriffe und weitere Anpassungen

(Stk/i) Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der vorliegenden Vorlage werden die Baubegriffe und Messweisen vereinheitlicht sowie verschiedene weitere Anpassungen vorgenommen. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Regierungsrat beschlossen, das bisherige Nutzungsplanverfahren beizubehalten, da sich kein Alternativmodell als insgesamt vorteilhafter erwiesen hat.

Mit der vorliegenden Vorlage werden die Baubegriffe gemäss Interkantonaler Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) ins kantonale Gesetz und die zugehörige Verordnung überführt. Die Vereinheitlichung der Baubegriffe und Messweisen entspricht einem breiten Bedürfnis und liegt im volkswirtschaftlichen Interesse. Das Planungs- und Baurecht wird vereinfacht und schweizweit vereinheitlicht. Insbesondere Architekten und Planer werden direkt davon profitieren, was auch der Wirtschaft und den Bauherren zu Gute kommt.

Erstellung von Solaranlagen erleichtern
Zudem werden die Vorschriften und Zuständigkeiten für den Gewässerraum und den Gewässerabstand angeglichen sowie das Planungsverfahren für die grundeigentümerverbindliche Festlegung von Materialabbau- und Deponiezonen vereinfacht. Kleinere Anpassungen der Teilrevision betreffen mitunter die vereinfachte Bewilligung von Solaranlagen in Industrie-, Gewerbe- und öffentlichen Zonen. Der Regierungsrat möchte den raumplanungsrechtlichen Spielraum des Bundes nutzen und im Rahmen der Energiestrategie 2050 die Nutzung von Solarenergie erleichtern beziehungsweise Bewilligungshindernisse abbauen.

Alternativen überzeugen nicht
Beim kommunalen Nutzungsplanverfahren beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das bestehende Verfahren beizubehalten. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass sämtliche vorgeschlagenen und zusätzlich eingebrachten Varianten zwar Vorteile, aber auch gewichtige Nachteile aufweisen. Dabei gehen die Stossrichtungen der 46 eingegangenen Stellungnahmen diametral auseinander. Keine Variante weist einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem «Status quo» auf und vermag die Verfahrensdauern im kommunalen Nutzungsplanverfahrung nachhaltig zu reduzieren.

Die Vorlage geht nun an die vorberatende kantonsrätliche Kommission und wird voraussichtlich in der Februar-Session 2022 im Kantonsrat beraten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00 (erreichbar: 10.30 – 11.30 Uhr)


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