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Vorberatung des Aufgaben- und Finanzplans 2022 - 2025

Staatswirtschaftskommission beantragt Steuersenkung von 40%

(KR/i) Die Staatswirtschaftskommission des Kantonsrats beantragt den Steuerfuss bei den natürlichen Personen um 40% zu senken. Nach mehreren positiven Rechnungsabschlüssen in den vergangenen Jahren hatte der Regierungsrat bereits eine Senkung von 20% vorgesehen. Der Steuerfuss der juristischen Personen bleibt unangetastet.

Die Staatwirtschaftskommission hat als vorberatende Kommission unter der neuen Leitung von Kantonsrat Fredi Kälin, Einsiedeln, den Aufgaben- und Finanzplan behandelt. Der Präsident stellt befriedigt fest, dass der Schwyzer Finanzhaushalt in sehr guter Verfassung ist. Nach einer Phase mit hohen Defiziten in der ersten Hälfte der 2010er-Jahre, in der das Eigenkapital des Kantons zusammenschmolz, konnte diese Delle in der zweiten Hälfte der Dekade nun wieder ausgemerzt werden. Dank dieser guten Ausgangslage hat der Regierungsrat eine Steuersenkung von 20% bei den natürlichen Personen vorgesehen. Trotz dieser bereits eingerechneten Steuersenkung sieht der Voranschlag 2022 einen weiteren Ertragsüberschuss von 80.1 Mio. Franken vor. Auch die Planjahre 2023 - 2025 zeigen weitere Überschüsse auf, so dass per Ende 2025 das Eigenkapital auf gegen 900 Mio. Franken anwächst.

Die Finanzsituation wird von allen Mitgliedern der Staatswirtschaftskommission sehr positiv bewertet. Die von der Regierung im Aufgaben- und Finanzplan vorgelegten Voranschlagskredite und Leistungsaufträge werden ohne Einschränkung dem Kantonsrat zur Genehmigung beantragt.

Zusätzliche Steuersenkung beantragt
Bei der Festsetzung des Steuerfusses herrschte Einigkeit, dass der Steuerfuss bei den juristischen Personen beibehalten werden soll und dass eine Senkung bei den natürlichen Personen nun angezeigt ist. Nicht einig war man sich über die Höhe der Senkung. Nach intensiven Diskussionen wurde ein Antrag auf eine Steuersenkung um 40% statt den von der Regierung vorgeschlagenen 20% gutgeheissen - per Stichentscheid des Präsidenten. Die Befürworter argumentierten, dass man bei dieser finanziellen Ausgangslage nicht noch weitere Ertragsüberschüsse budgetieren dürfe. Es sei ein ausgeglichenes Budget vorzulegen, wie es auch gesetzlich vorgesehen sei. Mit dem vorhandenen Eigenkapital habe man noch genug Spielraum für die Weiterentwicklung des Kantons. Die Gegner der zusätzlichen Steuersenkung mahnten zu einem vorsichtigen Vorgehen. Es gebe keine Sicherheit, dass die Ertragsentwicklung nicht auch auf die negative Seite ausschlagen könne. Zudem sei eine so massive Steuersenkung in der aktuellen Krise ein denkbar schlechtes Zeichen gegenüber den anderen Kantonen und dem Bund. Das letzte Wort hat der Kantonsrat in der Dezembersession.

Kantonsrat
Die Staatswirtschaftskommission

Kontakt für Rückfragen: Kommissionspräsident KR Fredi Kälin, Tel. 078 666 34 28


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