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Vereinfachung des Prämienverbilligungsverfahrens

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt, einen Entwurf für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz betreffend Vereinfachung des Prämienverbilligungsverfahrens in die Vernehmlassung zu schicken.

Das Departement des Innern eröffnet ein Vernehmlassungsverfahren für eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz. Hauptanliegen ist eine Vereinfachung des Anmeldeverfahrens für die Prämienverbilligung. Neu sollen versicherte Personen, welche im Vorjahr des Anspruchsjahres bereits einen Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) hatten, von Amtes wegen auch für das Anspruchsjahr als angemeldet gelten. Diese Personen müssen sich also nicht mehr jährlich neu anmelden. Zudem wird die Anmeldefrist für die IPV bis zum 31. Dezember des Anspruchsjahres verlängert. Durch diese Anpassungen soll insbesondere kein Ausschluss von IPV wegen zu später Gesuchseinreichung im Vorjahr des Anspruchsjahres oder nicht nachweisbarer Einreichung innert Frist mehr erfolgen. Menschen, die berechtigten Anspruch auf IPV haben, sollen diese auch erhalten. Mit diesen Anpassungen wird das Anliegen der als Postulat erheblich erklärten Motion M 3/20 «Vereinfachung der Gesuchstellung für die KK-Prämienverbilligung» der Kantonsräte Markus Ming und Dr. Michael Spirig erfüllt.

Neues Einspracheverfahren
Neben einer Vereinfachung der Anmeldung beinhaltet die Teilrevision auch Anpassungen des Verfahrens. Neu soll der Entscheid über einen Anspruch auf IPV direkt mittels Verfügung der Ausgleichskasse Schwyz eröffnet werden. Gegen diesen Entscheid kann Einsprache bei der Ausgleichskasse Schwyz gemacht werden. Gegen den Einspracheentscheid soll dann Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden können. Ferner soll eine gesetzliche Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr zwischen den Gesuchstellern und der Ausgleichskasse Schwyz geschaffen werden. Die Inkraftsetzung der Anpassungen ist auf den 1. Januar 2023 vorgesehen.

Das Departement des Innern eröffnet das Vernehmlassungsverfahren, das bis 11. Februar 2022 dauert. Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.sz.ch/vernehmlassung verfügbar.

Staatskanzlei
Information

Auskunft: Departement des Innern, Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65, Montag, 8. November 2021, 13.30 bis 14.30 Uhr


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