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Unternehmenssteuerreform III

Schwyz will attraktiv bleiben

Schwyz, 20. Juni 2016

Unternehmenssteuerreform III

Schwyz will attraktiv bleiben

 

(FD/i) Das Finanzdepartement unterstützt die von den eidgenössischen Räten beschlossene Unter­nehmenssteuerreform III (USR III). Die Festlegungen entsprechen in den Grundsätzen den Forderungen des Kantons Schwyz. Mit der USR III reagiert die Schweiz auf die internationalen Entwicklungen. Die Vorbereitungsarbeiten zur kantonalen Umsetzung der USR III laufen nun an. Schwyz will auch in Zukunft für Unternehmen steuerlich attraktiv bleiben.

Umsetzungsmassnahmen werden geprüft
Die Steuerbelastung für Unternehmen im Kanton Schwyz ist heute sehr attraktiv. Dies soll auch nach der kantonalen Umsetzung der USR III weiterhin so sein. Im Vordergrund der kantonalen Massnahmen stehen verschiedene Möglichkeiten beim Gewinnsteuersatz. Weiter soll auch die Kapitalsteuer überprüft werden. Welche allfälligen anderen Massnahmen im Zusammenhang mit der USR III für die schwyzerischen Verhältnisse ebenfalls umgesetzt werden sollen, wird in den nächsten Monaten untersucht werden.

Aufgrund internationaler Entwicklungen notwendig
Die USR III wurde aufgrund internationaler Entwicklungen notwendig, um Arbeitsplätze, Investitionen und Steuereinnahmen in der Schweiz zu erhalten. Die Reform ist für das föderale Steuersystem und den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral.

Differenzen in den eidgenössischen Räten bereinigt
Die eidgenössischen Räte haben letzte Woche die letzten Differenzen zur USR III bereinigt und die Vorlage in der Schlussabstimmung vom Freitag im Nationalrat mit 159 zu 55 Stimmen bei zwei Enthaltungen und im Ständerat mit 29 zu 10 Stimmen bei vier Enthaltungen verabschiedet. Vor allem zwei Punkte waren vor der letzten Verhandlungsrunde noch umstritten. Beim Kantonsanteil der direkten Bundessteuer einigte man sich auf den vom Ständerat vorgeschlagenen Anteil von 21.2 Prozent (heute 17%). Weiter kann ein Kanton nun die zinsbereinigte Gewinnsteuer einführen, sofern er Dividenden aus Beteiligungen von über 10 Prozent zu mindestens 60 Prozent besteuert. Das Finanzdepartement begrüsst den in den eidgenössischen Räten erzielten Kompromiss. Die Vorlage entspricht in den Grund­sätzen den Forderungen des Kantons Schwyz. Es ist mit einer Referendumsabstimmung zu rechnen, welche voraussichtlich im Frühling 2017 durchgeführt werden wird. Die Unternehmenssteuerreform soll per 1. Januar 2019 in Kraft treten, im Falle einer Volksabstimmung evtl. per 1. Januar 2020.

Finanzdepartement
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