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Auffrischimpfung für alle

Impfschutz verbessern und schweren Erkrankungen vorbeugen

(DI/i) Ab sofort sind alle Personen ab 16 Jahren im Kanton Schwyz zur Auffrischimpfung gegen Covid-19 berechtigt und können sich auf der Homepage des Kantons anmelden. Damit soll der Impfschutz durch Reaktivierung des immunologischen Gedächtnisses verbessert und schweren Covid-Erkrankungen vorgebeugt werden. Über 65-Jährige erhalten priorisierten Zugang. Personen unter 30 Jahren sollten unabhängig von der Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech geboostert werden.

Da der Impfschutz vor schweren Erkrankungen mit der Zeit nachlassen kann, soll mit einer weiteren Impfung das Immungedächtnis wieder angekurbelt werden. Die Erhöhung dieses direkten individuellen Schutzes hat zum Ziel, schwere und tödlich verlaufende Covid-19-Erkrankungen zu vermindern und dadurch das Gesundheitswesen zu entlasten. Weiter kann durch die Auffrischimpfung der seit der Grundimmunisierung abnehmende Schutz vor milden Erkrankungen von Personen jeden Alters wieder erhöht und dadurch die Viruszirkulation in der Bevölkerung mindestens vorübergehend reduziert werden. Neben der Entlastung des Gesundheitswesens kann damit auch ein Beitrag zur Reduktion von negativen gesundheitlichen, psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geleistet werden. Die Auffrischimpfung gegen Covid-19 ist wie die Grundimpfung für alle in der Schweiz lebenden Personen kostenlos.

Registrierung
Ab sofort ist die gesamte Bevölkerung des Kantons Schwyz ab 16 Jahren zur Auffrischimpfung zugelassen, sofern seit dem Abschluss der Grundimmunisierung mindestens 6 Monate vergangen sind. Personen über 65 Jahre erhalten priorisierten Zugang. Um einen Impftermin zu vereinbaren, können sich im Kanton Schwyz wohnhafte und arbeitende Personen über die Homepage www.sz.ch/corona-impfen-registrierung anmelden. Impfende Hausarztpraxen bieten ihre Patienten direkt auf oder verweisen auf die nächstgelegene Impfmöglichkeit. Bei Unklarheiten und Problemen beim Registrierungsprozess gibt die kantonale Impf-Infoline unter der Nummer 041 819 15 95 Auskunft.

Impfstoff für Auffrischimpfung
Der Impfstoff von Pfizer/BioNTech ist ab 16 Jahren, derjenige von Moderna ab 18 Jahren zur Auffrischung zugelassen. Gemäss den Impfempfehlungen des Bundes erfolgt die Auffrischimpfung grundsätzlich mit demselben Impfstoff, welcher bei der Grundimmuniserung verwendet worden ist. Aufgrund möglicher unerwünschter Impfreaktionen wird der Altersgruppe der unter 30-Jährigen unabhängig davon, welcher Impfstoff für die Grundimmunisierung verwendet wurde, die Auffrischimpfung vorzugsweise mit dem Impfstoff von Pfizer/BioNTech empfohlen. Personen, welche eine Dosis des Janssen-Impfstoffs erhalten haben, wird aktuell keine Auffrischimpfung empfohlen, weder mit dem gleichen Impfstoff noch mit einem mRNA-Impfstoff.

Grundimmunisierung
Die Erhöhung der Durchimpfungsrate der Grundimmunisierung bleibt allerdings nach wie vor die wirksamste Massnahme, um den Schutz vor schweren Krankheitsverläufen und die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Die Impfzentren sowie einige Apotheken und Arztpraxen bieten nach wie vor Erst- und Zweitimpfungen an. Bis auf die Arztpraxen erfolgt die Terminvergabe über den kantonalen Registrierungslink (www.sz.ch/corona-impfen-registrierung). Für eine Impfung in der Arztpraxis ist eine direkte Kontaktaufnahme erforderlich. 

Departement des Innern

Auskunft: Dr. pharm. Regula Willi, Kantonsapothekerin, Tel. 041 819 13 65 (erreichbar: 15.30 bis 16.30 Uhr)


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