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ESP Arth-Goldau: Keine Unterschutzstellung von vier potentiellen Schutzobjekten

(Stk/i) Auf der Grundlage von verschiedenen Studien und vertieften Abklärungen, welche sich mit der Schutzwürdigkeit und Schutzfähigkeit des Luxram-Hauptgebäudes, der Milchküche, des Rigibahnen-Depots sowie der Villa Sonnenheim bzw. mit der Integration dieser Bauten in den ESP Arth-Goldau befassten, hat der Regierungsrat entschieden, dass keines dieser Gebäude ins Kantonale Schutzinventar (KSI) aufgenommen werden soll.

Seit Anfang 2016 treibt die Gemeinde Arth die Entwicklung des NEAT-Bahnhofs Arth-Goldau als Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung konsequent voran. Sie stützt sich dabei auf ihre ESP-Entwicklungsstrategie, in welcher den Arealentwicklungen auf der Bahnhof-Südseite eine wichtige Bedeutung zukommt. Auf dem Areal befinden sich vier potentielle Schutzobjekte, deren Schutzwürdigkeit und -fähigkeit bis anhin nicht abschliessend geklärt werden konnte. lm Sommer 2020 erfolgte die öffentliche Auflage der Teilnutzungsplanänderung Bahnhof Süd und koordiniert damit die Auflage von vier Abbruch-Vorentscheid-Gesuchen. Dagegen gingen diverse Einsprachen ein. Mitte Oktober 2020 wurde die Gemeinde Arth im Rahmen der Schutzabklärungen aufgefordert, eine Unterlagenergänzung in Form von Alternativstudien zum vorgesehenen Totalabbruch der vier Objekte vorzunehmen.

Zur Auslotung verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit den vier fraglichen Gebäuden innerhalb des ESP wurde ein Studienauftrag im Sinn einer Parallelprojektierung (Testplanung) durchgeführt. Es wurden drei Architektur-Teams eingeladen, die beauftragt wurden aufzuzeigen, welche nutzungsmässigen und gestalterischen Konsequenzen ein vollständiger oder teilweiser Erhalt der vier Objekte verglichen mit deren Abbruch auf die geplante ESP-Entwicklung als Ganzes und auf die drei Arealentwicklungen im Einzelnen hätte. Dabei waren nebst den städtebaulich-architektonischen und freiraumgestalterischen Aspekten auch die Machbarkeit der geplanten Nutzungen und der Denkmalwert der Gebäude zu beachten. Das Verfahren wurde durch ein Beurteilungsgremium, dem verschiedene Fachpersonen und Behördenmitglieder angehörten, begleitet.

Bei den Objekten Milchküche, Villa Sonnenheim und dem Rigibahnen-Depot empfahl das Beurteilungsgremium, von einem Erhalt und der Unterschutzstellung abzusehen. Es erkannte, dass ein Weiterbestand mit einer zu grossen Schwächung der Nutzungspotenziale sowie einer zu starken Einschränkung der städtebaulichen Möglichkeiten verbunden wäre und eine überzeugende Verdichtung des ganzen Areals dadurch verunmöglicht würde. Das Beurteilungsgremium sprach sich beim Luxram-Hauptgebäude grossmehrheitlich für den Erhalt und die Unterschutzstellung aus, dies jedoch mit dem Vorbehalt, dass in Anbetracht der bestehenden hohen Quecksilberbelastung eine Sanierung und eine wirtschaftliche Nutzung des Luxram-Hauptgebäudes möglich sein würden

Eine in Auftrag gegebene Untersuchung zur Quecksilberbelastung kam zum Schluss, dass die Gebäudesubstanz des Luxram-Hauptgebäudes durch den jahrelangen Einsatz von Quecksilber sehr stark kontaminiert ist. Die Abklärungen ergaben eine sehr starke Belastung der Raumluft, die die geltenden Richtwerte für die Innenraumluft massiv überschreitet. Um die Belastung der Raumluft auf ein Niveau zu senken, das langfristig eine gesundheitlich unbedenkliche Nutzung des Gebäudes als Büros oder Wohnungen ermöglichen würde, wären gemäss der Studie umfangreiche und tiefgreifende Sanierungsarbeiten nötig. Zudem – so zeigen Vergleichsbeispiele aus Deutschland – kann der Effekt der Sanierungsarbeiten im Vorhinein nicht genau abgeschätzt werden. Es besteht demzufolge ein erhebliches Risiko, dass trotz weitreichender baulicher Massnahmen, das Sanierungsziel nicht erreicht werden könnte. Gesundheitliche Schäden bei Nutzerinnen und Nutzern des (sanierten) Gebäudes könnten nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden

Vor diesem Hintergrund beurteilte der Regierungsrat in seiner Interessenabwägung, den Erhalt des LuxramHauptgebäudes als höchst unverhältnismässig und entschied sich gegen dessen Unterschutzstellung. Bei den übrigen drei Gebäuden überzeugten die Ergebnisse und Erkenntnisse des Studienauftrags und es wurde keines ins Schutzinventar aufgenommen.

Der Schlussbericht des Beurteilungsgremiums zum Studienauftrag sowie die Gutachten und Berichte zum Luxram-Hauptgebäude sind auf der Website der Gemeinde Arth platziert.

Staatskanzlei

Auskunft: Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher Volkswirtschaftsdepartement, Tel. 041 819 18 00
erreichbar: Dienstag, 14. Dezember 2021, 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr


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