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Regierungsrat unterbreitet Kinderbetreuungsgesetz

Gegenvorschlag zur Kinderbetreuungsinitiative der SP

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Kinderbetreuungsinitiative der SP abzulehnen. Stattdessen unterbreitet der Regierungsrat mit einem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz einen Gegenvorschlag zur Initiative.

Am 21. Oktober 2020 hat eine Delegation der SP bei der Staatskanzlei eine Initiative «Ja zur bezahlbaren Kinderbetreuung für alle (Kinderbetreuungsinitiative)» eingereicht. Die Initiative hat insbesondere zum Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen sowie durch Kinderbetreuung einen Beitrag zur Chancengleichheit und Integration zu leisten. Konkret sollen der Kanton und die Gemeinden durch Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung die Normkosten eines Betreuungsplatzes für Familien im untersten Einkommensviertel um mindestens 75 Prozent und für Familien im zweituntersten Einkommensviertel um mindestens 50 Prozent verbilligen.

Höhere Einkommensschwelle
Der Regierungsrat erachtet es als wichtig, Eltern in Bezug auf die familienergänzenden Kinderbetreuungskosten zu entlasten. Aufgrund der tiefsten Subventionsquote schweizweit sind die durchschnittlichen Kosten der Elternbeiträge für Kinderbetreuungsangebote im Kanton Schwyz besonders hoch. Einigen Eltern wird so der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten verunmöglicht. Es ist zudem anzunehmen, dass durch die hohen Elternbeiträge selbst gut ausgebildete und besserverdienende Personen stärker abwägen, ob sich eine weitere Erwerbstätigkeit auch finanziell lohnt. Von einer weiterbestehenden Erwerbstätigkeit profitieren nicht nur die Eltern und die öffentliche Hand, sondern auch die Wirtschaft. Durch eine weitere Erwerbstätigkeit trotz Kindern stehen gut ausgebildete Fachkräfte den Unternehmen weiterhin zur Verfügung. Der Regierungsrat will deshalb bei den Beiträgen eine höhere Einkommensschwelle setzen als von der Initiative vorgesehen. Zudem will er eine kantonale Fachstelle für Kinderbetreuung schaffen. Aus diesem Grund unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Initiative in Form eines kantonalen Kinderbetreuungsgesetzes, welches diese und weitere Aspekte mitberücksichtigt, und er beantragt dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen.

Stärkung Standortattraktivität
Gemäss Gegenvorschlag soll künftig die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung analog der Initiative Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden sein. Die Bewilligung von Betreuungsangeboten und die Aufsicht über den Vollzug der Kinderbetreuungsgesetzgebung sollen einheitlich vom Kanton (kantonale Fachstelle) wahrgenommen werden. Anders als bei der Initiative legt der Regierungsrat Wert darauf, dass auch gut ausgebildete und gutverdienende Eltern, welche nicht den beiden untersten Einkommensvierteln zuzuordnen sind, vom Anreiz der Beiträge profitieren und Familie und Erwerbstätigkeit vereinbaren können. Durch den Gegenvorschlag wird bis zu einer höheren Einkommensschwelle eine substantielle Kostenentlastung der Eltern angestrebt und die Standortattraktivität des Kantons somit noch mehr gestärkt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Die Abstufung der Beiträge soll gleichmässiger sein als jene der Initiative. Um ein Giesskannenprinzip zu vermeiden, ist vorgesehen, auf Verordnungsstufe eine Einkommensobergrenze festzulegen. Für die Festlegung der notwendigen Parameter für die Beiträge hört der Kanton vorgängig die Gemeinden an.

Zudem wird eine Grundlage geschaffen, dass ausschliesslich Eltern anspruchsberechtigt sind, welche entweder einer Berufstätigkeit nachgehen, auf Arbeitssuche sind oder sich in Ausbildung, Studium oder Weiterbildung befinden. Ferner werden einheitliche Grundlagen in der Bewilligung und Aufsicht sowie Qualitätsstandards auf Verordnungsebene definiert.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht an den Kantonsrat, Vorlage an den Kantonsrat, Vorlage Kinderbetreuungsinitiative, Gegenvorschlag zur Kinderbetreuungsinitiative

Auskunft: Departement des Innern, Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Tel. 041 819 16 65, Donnerstag, 23. Dezember 2021, 13.30 bis 14.30 Uhr


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